Ortsrat Bahnhof Ottweiler: Beim Ausbau heißt es warten

Ottweiler · Ortsvorsteher Michael Schmidt war schlichtweg „sprachlos angesichts der neuen Erkenntnisse“.

 Die neue Fußgängerbrücke am Ottweiler Bahnhof ist schon gar nicht mehr so neu. Der barrierefreie Ausbau stockt aber weiter, wie im Ortsrat zu hören war.

Die neue Fußgängerbrücke am Ottweiler Bahnhof ist schon gar nicht mehr so neu. Der barrierefreie Ausbau stockt aber weiter, wie im Ortsrat zu hören war.

Foto: Ralf Hoffmann

Die Umgestaltung des Ottweiler Bahnhofs wird, so scheint es derzeit, zu einer unendlichen Geschichte. Am Montag befasste sich der Ortsrat Ottweiler erneut mit der Thematik und dabei gab es wenig Nettigkeiten für die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt. Der Anlass: Die DB hat die Stadt Ottweiler informiert, dass für den barrierefreien Ausbau der DB-Verkehrsstation ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird und sich dadurch der Beginn der Baumaßnahmen um mindestens drei Jahre verschiebt. Als Grund für die neuerliche Verzögerung wird die Nähe des Bahnhofs zur Marienhausklinik angeführt.

Ortsvorsteher Michael Schmidt war schlichtweg „sprachlos angesichts der neuen Erkenntnisse“ mit der Konsequenz, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs frühestens 2023 möglich ist. Das will man nicht tatenlos hinnehmen und deshalb fordert der CDU-Politiker „parteiübergreifende Anstrengungen, denn der jetzige Zustand kann einfach nicht sein“. SPD-Ortsrat Karl Burger lobte das Antwortschreiben von CDU-Bürgermeister Holger Schäfer an die Deutsche Bahn, „aber seitdem gibt es keine neuen Erkenntnisse“, räumte Gerhard Schmidt, der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Umwelt, ein. Er machte auch deutlich, dass die Bahn die gesamte Maßnahme als ein Projekt ansieht und deshalb der von Burger geforderte unabhängige Bau der Aufzüge nicht möglich ist. Deutliche Worte fand SPD-Fraktionssprecher Alexander Weiß, der der Deutschen Bahn und dem Eisenbahnbundesamt „ein widerliches Verhalten“ vorwarf.

In der letzten Sitzung der auslaufenden Legislaturperiode standen aber auch noch andere baurechtliche Angelegenheiten auf der Tagesordnung. Zunächst fasste der Ortsrat den einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Hangarder Weg“ mit gleichzeitiger paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans. Beide Schritte sind erforderlich, weil ein Unternehmen in diesem Bereich auf einer Fläche von 7,4 Hektar eine entsprechende Anlage errichten will. Auf Antrag von CDU-Fraktionschef Karl-Heinz Nätzer wird die Stadt beauftragt, mit dem Betreiber die Möglichkeit einer anderen Bauausführung zu prüfen. Bedenken kamen von CDU-Ortsrat Hans Woll, ob eine derartige Anlage im Hinblick auf zahlreiche Windenergieanlagen in Ottweiler überhaupt notwendig ist. Einstimmig hat sich der Ortsrat für einen neuerlichen Grundsatzbeschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Windenergie ausgesprochen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden im FNP nur noch 5,6 anstatt bisher 9,1 Prozent als Konzentrationszonen ausgewiesen, erklärte Bauamtsleiter Schmidt.

Ohne Einwände hat der Ortsrat noch einmal dem Bebauungsplan „Südlich der Auguste-Renoir-Straße“ mit gleichzeitiger Teiländerung des FNP zugestimmt. Gegenüber früheren Entscheidungen in Orts- und Stadtrat hat sich nach Angaben des Bauamtsleiters „nichts geändert, es gibt nur ein zusätzliches Gutachten“. Gleiches gilt für den Bebauungsplan „Engelsbach“, für den ein zusätzliches Lärmgutachten erstellt wurde und deshalb eine erneute Offenlage erforderlich wird. Weiteres Thema der Sitzung im Ottweiler Rathaus war die geplante Errichtung einer weiteren Windenergieanlage im Windpark Schiffweiler/Wiebelskirchen an der B 41. Hierzu informierte Gerhard Schmidt, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die Anlage genehmigt hat, dass aber derzeit nicht abzusehen ist, wann sie tatsächlich errichtet wird.

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