Ordnung Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit für Ottweiler

Ottweiler · „Im Sinne aller ist es einfacher, wenn bestimmte, einfache Regeln eingehalten werden. Das ermöglicht ein besseres Miteinander. Ein Fairplay ist besser als der ständige Ruf nach dem Polizisten oder der Einsatz von Ordnungskräften“, so der Ottweiler Bürgermeister Holger Schäfer. Wie es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heißt, haben ihn zunehmend Hinweise auf „das Fehlverhalten einiger“ erreicht. Die betreffen mehrere Bereich. Immer wieder werden nicht nur auf Bundes- oder Landesstraßen zu hohe Geschwindigkeiten gefahren. Auch in anderen Verkehrszonen werden die Hinweise für eine entsprechende Reduzierung nicht beachtet, was ein Risiko für alle und insbesondere für die Kinder darstelle.

Ein zweites Thema sind falsches Halten und Parken. Fast täglich wird vor Ein- und Ausfahrten, auf Behindertenparkplätzen oder entgegen der Fahrtrichtung gehalten oder geparkt, was das Gefahrenpotenzial erhöht und eine Zuwiderhandlung darstellt. Auch das Zuparken der Fußgängerwege ist verboten: Bürger mit Kinderwagen oder mit Rollator oder auch Rollstuhlfahrer bringen sich auf der Straße in
Gefahr., so heißt es dazu. Auch die Containerplätze sind ein Thema.  Immer wieder werden an den Container-Stellplätzen für Papier und Glas Verschmutzungen jedweder Art zurückgelassen, darunter Lebensmittel, Autobatterien, gebrauchte Windeln, alte Lacke und Farben sowie manches mehr. Auch sind Glas- und Papiermüll bei überfüllten Containern wieder mitzunehmen, bis eine Entsorgungsmöglichkeit besteht, erinnert Schäfer. Die gelben Säcke sind am Abend vorher oder am Abfuhrtag gegen 6 Uhr gut sichtbar herauszulegen, und nicht schon etliche Tage vorher, so heißt es weiter. Liegen die lange vorher aus, würden sie oft aufgerissen oder Tiere werden angelockt.  Schäfer erinnert daran, dass innerorts Hunde gemäß der gültigen Polizeiverordnung anzuleinen sind. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten vom 1. März bis 30. Juni müssen Hunde außerhalb eingefriedeter Flächen angeleint werden. Befreit von der Anleinpflicht sind außerhalb der genannten Zeiten nur die Hunde, die zuverlässig den Bereich der Wege nicht verlassen. Entgegenkommende Passanten, Jogger, Radfahrer oder kleine Kinder und ältere Menschen können die Situation nicht immer einschätzen. Im Zweifelsfall sollte es heißen: Hunde an der Leine führen. Hundekot habe auf öffentlichen Plätzen, auf Straßen oder Gehwegen nichts zu suchen. Fürs Gassi gehen gibt es geeignete Beutel, mit denen die Hinterlassenschaften der geliebten Vierbeiner zu entsorgen sind.

Wertstoffe können auch am EVS-Wertstoffhof, In der Etzwies, abgegeben werden.

Wer keine Informationen zur richtigen Entsorgung hat, kann sich bei der Stadtverwaltung melden, Telefon (0 68 24) 30 08-31.

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