Stadtrechte Um Stadtfreiheit besorgte Bürger

Ottweiler · Zur Geschichte der Ottweiler Stadtrechte. Freitheitsbrief ist im Stadtgeschichtlichen Museum zu sehen.

 Die Ottweiler Freiheitsbriefe im Stadtgeschichtlichen Museum.

Die Ottweiler Freiheitsbriefe im Stadtgeschichtlichen Museum.

Foto: Horst Schiffler

Im Stadtgeschichtlichen Museum von Ottweiler ist der Freiheitsbrief zu sehen, durch den Graf Johann am 4. Januar 1550 den „Flecken“ Ottweiler, der seit 1544 die Residenz der kleinen Grafschaft Ottweiler bildete, zur Stadt erhob. Mit diesem Akt waren die Bürger keine leibeigenen Untertanen mehr, sondern freie Stadtbürger, die auch eine Reihe weiterer Rechte genießen durften, wie beispielsweise das Marktrecht, das ihnen durch Kaiser Karl V. ein Jahr später verliehen worden war. Den gerahmten Freiheitsbrief im Museum könnten Besucher seiner Darstellung nach für das Original halten, doch ein kleiner Zusatz am unteren Rand klärt auf: „Nach der Originalkopie im Staatsarchiv Koblenz in den Schriftzügen der Zeit geschrieben von Karl Schwingel, 1932.“ Das berichtet der Professor Horst Schiffler.

Der in mehrfacher Weise begabte und aktive Ottweiler Lehrer und Rektor Schwingel hat zahlreiche Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte geliefert, sowie Zeichnungen und Gedichte veröffentlicht. Die Originalurkunde von Graf Johann, die ursprünglich im Rathaus der Stadt verwahrt wurde, muss schon früh in den Wirren der Zeit verloren gegangen sein; Schwingels Vorlage in Koblenz war eine zeitgenössische Abschrift dieses Dokuments. So, wie man heute von einem wichtigen Schriftstück eine Kopie zu den eigenen Akten nimmt oder eine Datei speichert, ließ die gräflich-nassauische Kanzlei wichtige Briefe und Urkunden abschreiben und archivieren. Im 18. Jahrhundert wurden die Papiere, chronologisch geordnet, mit einem Deckel aus fester Pappe in Buchform gebunden. Die die Ottweiler Stadtrechte betreffenden Schriftstücke blieben auf diese Weise erhalten. Das betreffende „Kopialbuch“ befindet sich heute nicht mehr in Koblenz, sondern im saarländischen Landesarchiv und dokumentiert, dass mit der Stadturkunde von 1550 für die Ottweiler Bürgerschaft das Stadtrechtsproblem nicht erledigt war, denn weitere Freiheitsbriefe sind in dem Band enthalten.

Schon der Nachfolger von Graf Johann, Graf Albrecht von Nassau-Ottweiler, erteilte am 13 Juni 1580 der Stadt ein Dokument, das die Rechtsgültigkeit der Urkunde seines Vorgängers bestätigt und um einige Punkte erweitert. Von dem ebenfalls verlorengegangenen Original gibt es im Kopialbuch sogar mehrere Abschriften. Als Jahrzehnte nach der Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges wieder ein einigermaßen normales Leben in die Stadt eingekehrt und eine funktionierende kommunale Verwaltung entwickelt war, trat 1725 der Stadtrat in einem achtungsvollen Schreiben an den regierenden Grafen Friedrich Ludwig heran mit der Bitte um Bestätigung der bestehenden bürgerlichen Rechte und um eine Anpassung an die neuen veränderten Verhältnisse.

Der Graf entsprach der Bitte mit einem eigenen Freiheitsbrief. So berichtet Professor Schiffler weiter. Friedrich Ludwig besaß keine männlichen Erben, mit seinem Tod fiel sein Herrschaftsgebiet an die Linie Nassau-Usingen, die mit Saarbrücken vereinigte Grafschaft Ottweiler an den designierten Wilhelm-Heinrich (1718 bis 1775), bis zu dessen Volljährigkeit seine verwitwete Mutter, Gräfin Charlotta Amalia, die Herrschaft in Usingen ausübte.

Diese neue Regierungssituation war den Ottweilern wohl nicht recht geheuer, denn schon 1730 baten sie Charlotta Amalia um eine Bestätigung der Stadtrechte. In ihrer Antwort stellt diese fest, dass „…diejenigen Privilegia, so von dero in Gott ruhenden Vorfahren ihnen ertheilet, nicht nur gnädigst bestätiget, sondern auch zu der Stadt besserer Aufnahme sothane Privilegia mit noch ein oder andern Begnadigungen vermehret…“ werden.

Sie bezieht sich nicht nur auf die vorausgegangenen Freiheitsbriefe, sondern nimmt die Urkunden der Grafen Albrecht und Friedrich Ludwig in vollem Wortlaut in ihre eigene Urkunde auf, womit sie das umfangreichste Stadtrechtsdokument hervorbringt.

Die letzte Initiative der Ottweiler Bürgerschaft zur Bestätigung der „Stadt-Privilegia“ und Bewilligung weiterer Freiheiten erfolgte in einem Brief an Fürst Wilhelm Heinrich am 3. Dezember 1768. Mit der Ausbreitung der Französischen Revolution und der Angliederung unserer Region an Frankreich, verschwand der fürstliche Landesherr als Gewährer von und Ansprechpartner für Stadtrechte und bürgerliche Freiheiten.

 Das stadtgeschichtliche Museum in Ottweiler.

Das stadtgeschichtliche Museum in Ottweiler.

Foto: Jörg Jacobi

Das Stadtmuseum Ottweiler ist im ehemaligen Gerichtsgebäude in der Linxweilerstraße  und jeden ersten Sonntag im Monat jeweils von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Die Geschäftsstelle ist jeden Mittwoch jeweils von 9 bis 12 Uhr besetzt.

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