Neue Bürger Eine Bereicherung für den Landkreis

Ottweiler · Elf Bürgerinnen und Bürger erhalten Einbürgerungsurkunden von Landrat Sören Meng.

 Landrat Sören Meng händigte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Landratsamt in Ottweiler die Einbürgerungsurkunden aus.

Landrat Sören Meng händigte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Landratsamt in Ottweiler die Einbürgerungsurkunden aus.

Foto: Jasmin Alt

Die Einbürgerung in ein fremdes Land ist ein bedeutsamer Schritt. Nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland – mindestens jedoch acht Jahre mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus – können Menschen aus dem Ausland die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Durch die Einbürgerung werden diese zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit ihre Interessen aktiv vertre­ten. Sie können in Deutschland ihren Beruf frei wäh­len. Sie gehören dann auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb des Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen. Viele Vorteile also, aber das Plus an gesellschaftlicher Teilhabe bedeutet auch ein Minus im Geldbeutel, denn nicht nur der Antrag auf Einbürgerung (255 Euro) ist zu zahlen, auch die verschiedenen Urkunden und Beglaubigungen gehen ins Geld. Oft fallen auch Kosten für einen Sprachkurs an.

Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde, auch zuständig für das Staatshoheitswesen des Landkreises Neunkirchen, bearbeitet den Antrag. Vorzulegen sind unter anderem Geburtsurkunde, Nationalpass, Verdienstbescheinigungen und der Nachweis über Deutsch- beziehungsweise staatsbürgerliche Kenntnisse. Hierunter fällt auch der Einbürgerungstest. Für diesen kann man übrigens lernen wie für eine Führerscheinprüfung. Der Katalog des Einbürgerungstests umfasst 310 Fragen insgesamt – hiervon sind zehn Fragen bundeslandspezifisch.

Beim Test selbst werden 33 Fragen abgefragt, für die Antworten hat man 30 Minuten Zeit. Da wird unter anderem gefragt: „Was versteht man unter dem Recht zu Freizügigkeit in Deutschland“? Richtig ist: „Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.“ Oder: „Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens, was bedeutet das?“ Die richtige Antwort: „Deutsche können in viele Länder Europas ohne Passkontrolle reisen.“ Und: „Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?“ – „Alle sollen gleich viel Geld haben.“ Auch über deutsche Bräuche und Traditionen werden die Neubürger befragt. Etwa: „Was ist in Deutschland ein Brauch an Ostern?“ Natürlich muss es heißen: „Eier bemalen.“ Zum Saarland sollte man unter anderem wissen, dass man den hiesigen Regierungschef beziehungsweise die Chefin als Ministerpräsident/Ministerpräsident bezeichnet und die Landeshauptstadt des Saarlandes nicht etwa Neunkirchen oder Homburg, sondern Saarbrücken ist. Die Einbürgerungssprachprüfungen werden von der Kreisvolkshochschule durchgeführt.

Landrat Sören Meng hat nun elf neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die diese Hürden genommen haben, die Einbürgerungsurkunden und ein Grundgesetz ausgehändigt. Bei der feierlichen Urkundenverleihung im Historischen Sitzungsaal des Landratsamtes in Ottweiler betonte Meng, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft für die Zukunft des Landkreises sei. „Mit Ihren Erfahrungen bereichern Sie unsere Gesellschaft und unsere Region“, sagte Meng.

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