Ottweiler CDU kritisiert SPD-Vorhaben Differenzen gibt es vor allem um den Rathausplatz in Ottweiler

Ottweiler · Die CDU-Fraktion im Stadtrat Ottweiler nimmt Stellung zum Verkehrskonzept für die Altstadt. CDU-Fraktionssprecher Christian Batz weist die Vorwürfe der SPD zurück.

 Der Ottweiler Rathausplatz mit dem historischen Wehrturm im Hintergrund.

Der Ottweiler Rathausplatz mit dem historischen Wehrturm im Hintergrund.

Foto: Ralf Hoffmann

(red) „Bei der Umsetzung des modifizierten Verkehrskonzeptes für die Altstadt (wir berichteten gestern) führt die Stadtverwaltung die Beschlüsse des Bauausschusses aus und handelt rechtlich korrekt. Die Behauptung der SPD-Fraktion, der Bürgermeister würde hier rechtswidrig handeln, ist völlig an den Haaren herbeigezogen und entbehrt jeder Grundlage“, teilt Christian Batz, der CDU-Fraktionsvorsitzende im Ottweiler Stadtrat, mit.

Im Bauausschuss Ende Januar wurde die Weiterentwicklung des Verkehrskonzeptes für die Altstadt beschlossen, das sich derzeit in der Erprobung befindet. Die meisten Beschlüsse wurden dabei einstimmig – also auch mit den Stimmen der SPD – gefasst, Differenzen gab es vor allem beim Rathausplatz. Dieser wird probeweise in den verkehrsberuhigten Bereich der Altstadt einbezogen, an vier Tagen unter der Woche zeitweise für den Verkehr geöffnet und es werden dort sechs Kurzzeitparkplätze eingerichtet.

Nach Abarbeitung einiger Prüfaufträge des Bauausschusses hat der Bürgermeister zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes eine sogenannte „Verkehrsrechtliche Anordnung“ (VRA) erlassen, diese ist auch die Grundlage für das Aufstellen der Verkehrsschilder. Der Erlass dieser Anordnung ist die gesetzliche Aufgabe des Bürgermeisters als Verwaltungschef und Ortspolizeibehörde. Dabei habe er sich auch rechtlich völlig korrekt verhalten, denn entgegen den Behauptungen der SPD-Fraktion sei der Rathausplatz nie als Fußgängerzone gewidmet worden. Im Gegenteil: Seit Inkrafttreten des Saarländischen Straßengesetzes im Dezember 1964 ist der Rathausplatz als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet, also auch für den Autoverkehr. Das hat sich auch mit der Einrichtung der dortigen Fußgängerzone im Jahr 1978 nicht geändert, denn es gab keine Umwidmung zur Fußgängerzone, sondern lediglich – wie jetzt auch – eine Verkehrsrechtliche Anordnung. Diese stelle aber keine Umwidmung dar, was auch das Bundesverfassungsgericht entschieden habe. Somit könne der Rathausplatz natürlich durch eine Verkehrsrechtliche Anordnung in den verkehrsberuhigten Bereich einbezogen werden. „Zugegeben, dieser ganze Sachverhalt ist rechtlich sehr komplex. Die Verwaltung hat ihn aber sorgfältig geprüft und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen, das dem Bauausschuss in der letzten Woche zur Kenntnis gebracht wurde. Deshalb sehen wir einer rechtlichen Überprüfung der Kommunalaufsicht vollkommen zuversichtlich entgegen. Entgegen den Behauptungen der SPD geht es auch nicht darum, die Fußgängerzone zu beerdigen, sondern darum, die beste Verkehrsregelung für die Altstadt zu finden. Dazu werden verschiedene Möglichkeiten ausprobiert und nichts ist von vornherein in Stein gemeißelt. Die Bevölkerung ist eingebunden und kann ihre Meinung dazu äußern. Was positiv ist, wird beibehalten, wo sich Änderungsbedarf herausstellt, wird gehandelt. Vor allem gibt es keine Denkverbote, bloß weil die SPD etwas nicht will. Diese Zeiten sind in Ottweiler Gott sei Dank vorbei!“, so  Christian Batz abschließend.

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