Die B 41 quer durch Ottweiler sorgt für Lärm und Dreck Verkehrslärm auf B 41 nervt Ottweiler Rat

Ottweiler · Die Durchgangsstraße war im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf der Tagesordnung am Donnerstag. Viel Hoffnung auf Besserung besteht nicht.

 Verkehrslärm und Abgase (Symbolfoto) auf der B41 beschäftigen den Ottweiler Rat.

Verkehrslärm und Abgase (Symbolfoto) auf der B41 beschäftigen den Ottweiler Rat.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Eines kann man Friedel Budke nicht absprechen: Der FWG-Kommunalpolitiker hat Durchhaltevermögen. Mit einigen Mitstreitern kämpft er auch mit über 80 Jahren noch dafür, dass sich an der Lärm- und Abgasquelle B 41 etwas ändert. In einem offenen Brief haben die Aktivisten der „Interessengemeinschaft OTW-B 41“ kürzlich von „verheerenden Verkehrsverhältnissen“ auf der Durchfahrtsstraße gesprochen, von der „Ottweiler Stadtautobahn“, von „unaufhörlichem ungeheuerlichen Straßenverkehrslärm“, der neben der Geräuschkulisse auch wegen der Abgas-Belastung krank mache. Das Thema B 41 (in der Stadt heißt sie Martin-Luther-Straße und Bliesstraße), hat am Donnerstagabend auch den Ottweiler Stadtrat beschäftigt. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung unterhielt sich das Gremium über die Belastung auf der Schlagader quer durch die Stadt, aber auch über den Verkehr in der Saarbrücker Straße.

Friedel Budke ging auf Lärm und Abgasbelastung ein und erklärte: „Alles, was lebt und wächst, ist zu schützen.“ Das gelte insbesondere für den Menschen. Doch den Anwohnern der stark frequentierten Straßen helfe niemand. Auf Höhe der Polizeistation sei die Abgasbelastung die dritthöchste im Saarland. Zu dem Tagesordnungspunkt wurden auch Wortmeldungen betroffener Anlieger zugelassen. Kurt Martin aus der Saarbrücker Straße sagte, mit der B 41 sei die Stadt zerschnitten und ruiniert worden. Vor 50 Jahren seien die Planungen für 8000 Fahrzeuge ausgelegt worden, heute passierten sie aber knapp 18 000. Christa Maurer aus der Martin-Luther-Straße sagte vor dem Rat, seit die Ampel zur Seminarstraße gestellt worden sei, habe sich Lärm- und Abgasbelastung „wesentlich erhöht“. Es sei heute „schlimmer, als es je war“.

Die Europäische Union hat schon zu Beginn des Jahrtausends die Lärmaktionsplanung auf den Weg gebracht. Seither wurden viele Messungen auf Karten übertragen, die in den Städten und Dörfern besonders vom Verkehrslärm betroffene Straßenabschnitte ausweist. Aktuell ist das Projekt, das neben Zustandsbeschreibungen auch Abhilfe an stark belasteten Stellen liefern soll, in der dritten Runde. Im Stadtrat bestand Einigkeit über die hohe Belastung inmitten der Stadt. Und nicht nur Budke äußerte seinen Unmut. Bürgermeister Holger Schäfer (CDU) läutete den Tagesordnungspunkt mit der Bemerkung ein: „Das Papier ist bis heute ein zahnloser Tiger.“ Seinen Parteikollegen, den Ottweiler Ortsvorsteher Michael Schmitt, brachte das Thema in Rage. Es gebe viele Analysen und Bewertungen, aber es werde nichts umgesetzt. Die CDU-Fraktion fordere Bund und Land - und im Land schwerpunktmäßig den Landesbetrieb für Straßenbau - auf, „entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen“, damit die Ottweiler Bürger an den kritischen Stellen gesünder leben könnten. Hennig Burger, Grüne, erklärte, es habe schon konkrete Vorschläge gegeben, von Flüsterasphalt bis Lärmschutzwänden. Das Problem sei tatsächlich gravierend. Bürgermeister Schäfer erinnerte an die Komplettsanierung der B 41 in Ottweiler 2015. Flüsterasphalt habe es da auch nicht gegeben. Christian Batz, Fraktionschef der CDU, nannte den Zustand beschämend. Landesamt sowie Verkehrs- und Umweltministerium, so sein Vorschlag, sollten in eine der nächsten Ratssitzungen eingeladen werden.

 Friedel Budke.

Friedel Budke.

Foto: Carolin Grell

So weit die Diskussion im Rat. Die Interessengemeinschaft um Friedel Budke, geht aus deren offenem Brief hervor, hat sich noch immer nicht von einem alten Vorschlag verabschiedet: Die Verschwenkung der Landstraße mit westlicher Umfahrung. Ottweilers Bauamtsleiter Gerhard Schmidt sagt auf SZ-Nachfrage dazu, die Umgehung über das Erdbeerland, wo heute fünf Windräder stehen, sei schon seit den 1970er Jahren passé. In der Folge habe es Anfang der 1990er Jahre die Bestrebung einer „innerstädtischen Neuführung der Straße“ gegeben. Der LfS habe damals geplant. Der Stadtrat entschied sich später dafür, die Bürger selbst über eine Verlegung entlang des Bahnhofs abzustimmen. Nur 30 Prozent der Ottweiler Bürger nahm daran teil, 60 Prozent davon war gegen die Veränderung. Damit war das Thema vom Tisch. Die Westumfahrung hätte 2,8 Kilometer neue Straße bedeutet, die innerstädtische Lösung lediglich einen Kilometer. Würde man die Höchstgeschwindigkeit in der Martin-Luther-Straße auf Tempo 30 beschränken, hätte das „einen großen Effekt“ – und für die Autofahrer würde es nur eine Minute zusätzlicher Fahrzeit bedeuten. Ähnlich liegt der Fall bei der Saarbrücker Straße.

Warum also kein Tempo 30 auf den arg betroffenen Asphaltmetern? Das LfS erklärt sich auf Nachfrage für nicht zuständig. Es habe auf Wunsch der Straßenverkehrsbehörde die Lärmschutzproblematik geprüft und die Ergebnisse der Kreisbehörde vorgelegt. Entscheidungen wie Tempolimits treffe dann diese Behörde. Die wiederum erläutert auf SZ-Anfrage: „Bereits im Sommer 2016 wurde seitens der Stadtverwaltung Ottweiler die Einführung einer 30er-Zone im benannten Bereich beantragt. Daraufhin überprüfte die Kreisverwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduzierung.“ Antragsgrundlage war der Lärmaktionsplan, erläutert der Kreis weiter. Allerdings gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden für die Beurteilung der Lärmbelästigung. Die Kreisbehörde ließ den LfS erneut prüfen mit dem Ergebnis, dass „die maßgeblichen Grenzwerte in der Saarbrücker Straße (L124/B 420) deutlich unterschritten werden.“ Auch an den besonders neuralgischen Stellen auf der B 41 (zwischen Einmündung Seminarstraße bis Einmündung Schlossstraße gab es demnach nur geringfügige Überschreitungen. Tempo 30 käme mithin nur nachts in einem etwa 300 Meter langen Streckenabschnitt in Betracht. Mit der Stadt habe es damals dazu einen Gesprächstermin gegeben mit dem Ergebnis, die Belastung sei vor dem „Hintergrund der herausragenden Verkehrsbedeutung ... hinnehmbar“. < weiterer Bericht folgt

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