Brandschutz und Schule haben Priorität

Steinbach · Das Thema Finanzen prägte die Sitzung des Steinbacher Ortsrates. Sebastian Konrad von der Finanzverwaltung der Stadt Ottweiler war zu Gast und erläuterte den Haushaltsplan. Der Rat stimmte der Vorlage zu.

Einstimmig hat der Ortsrat Steinbach am Dienstag den Haushaltsplan der Stadt Ottweiler einschließlich der örtlichen Ansätze im Ergebnis- und im Finanzhaushalt befürwortet. Zuvor hatte Sebastian Konrad von der Finanzverwaltung der Stadt die Grundzüge des Etats erläutert und darauf hingewiesen, dass sich die Unterdeckung im vergangenen Jahr um 1,9 Millionen Euro erhöht und damit fast verdoppelt hat. Konrad stellte klar, dass Ottweiler weiterhin als Haushalts-Sanierungskommune gilt mit der Verpflichtung, jährlich mindestens 130 000 Euro einzusparen. Der Verwaltungsmitarbeiter machte auch deutlich, dass eine Verbesserung der Haushaltssituation nur erreicht werden kann, wenn die Konsolidierungsmaßnahmen fortgesetzt werden und sich die Rahmenbedingungen nicht verschlechtern.

Wesentliche örtliche Ansätze im Ergebnishaushalt sind Aufwendungen für den Brandschutz , Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die ehemalige Grundschule und die Mehrzweckhalle, ein Teilbetrag von 120 000 Euro, die im gesamten Stadtgebiet für die Schülerbeförderung notwendig sind, ein Zuschussbetrag für den evangelischen Kindergarten in Steinbach , Kosten für die Unterhaltung der Bolz- und Spielplätze, Mittel für die Seniorenfeier, Zuwendungen von jeweils 80 Euro an das Rote Kreuz und die Awo sowie Kosten für die Pflege und Unterhaltungsarbeiten am Sportheim und auf dem Sportplatz.

Im Finanzhaushalt sind unter anderem Gelder für die Dachsanierung und den Einbau einer Abgasanlage am Feuerwehrgerätehaus eingestellt.

Auf die Frage von SPD-Ortsrätin Astrid Scheidhauer nach der Priorität bei Straßeninstandsetzungen erklärte Ortsvorsteher Frank Heckmann, dass diese in Abstimmung mit allen Ortsvorstehern für den gesamten Stadtbereich festgelegt werde.

Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans (BBPl) zwischen den Gemarkungen Geisbaum und Teich fand im Ortsrat keine Mehrheit. In dem dort gültigen BBPl aus dem Jahr 1969 ist zwischen zwei Häusern eine Straße vorgesehen, die aber bisher nicht angelegt wurde. Ein Interessent will dort nun eine Garage errichten und hat deshalb die entsprechende Änderung des BBPl beantragt. Ortsvorsteher Heckmann äußerte seine Bedenken und sagte: "Es fällt mir schwer, einen BBPl, der so lange besteht, mit einem Federstrich wegzuwischen." Andererseits sei seit 1969 in dem BBPl aber nichts passiert. Drei Ja-Stimmen der SPD-Fraktion standen drei Gegenstimmen von CDU und WuSB bei Enthaltung des Ortsvorstehers gegenüber; damit war die Vorlage abgelehnt.

Einmütig hat der Ortsrat einem Wegeeinziehungsverfahren in der Gemarkung Wetschhausen zugestimmt. Das wird notwendig, weil es eine Kaufanfrage für ein städtisches Grundstück dort gibt, das ursprünglich als Wegeparzelle ausgewiesen war, seit dem Bau der B 420 aber keine Bedeutung mehr als Verkehrsfläche hat. Nach dem Saarländischen Straßengesetz ist das Wegeeinziehungsverfahren Voraussetzung für eine Veräußerung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort