Ordnungsamt weist auf Leinenzwang für Hunde in Schiffweiler hin
Schiffweiler. Wie das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler jetzt mitteilte, ereignete sich in der letzten Woche in Schiffweiler zum wiederholten Mal ein Vorfall, bei dem sich ein nicht angeleinter Hund in einen Artgenossen, der von seiner Herrin angeleint ausgeführt wurde, derart verbissen hat, dass dieser in einer Hundeklinik notoperiert werden musste
Schiffweiler. Wie das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler jetzt mitteilte, ereignete sich in der letzten Woche in Schiffweiler zum wiederholten Mal ein Vorfall, bei dem sich ein nicht angeleinter Hund in einen Artgenossen, der von seiner Herrin angeleint ausgeführt wurde, derart verbissen hat, dass dieser in einer Hundeklinik notoperiert werden musste. In diesem Zusammenhang weist das Schiffweiler Ordnungsamt ausdrücklich auf die Polizeiverordnung der Gemeinde Schiffweiler hin, wonach Hunde nicht ohne Aufsicht herumlaufen dürfen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass diese weder Personen noch Tiere schädigen, gefährden, belästigen oder unzumutbar ängstigen. Ein Verstoß gegen diese Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. red