Gegen Schandunterkünfte in Neunkirchen Oberbürgermeister will Wohnungsanbieter kontrollieren

Neunkirchen · Wer seine Wohnimmobilie verkommen lässt, soll zur Rechenschaft gezogen werden. Das schlägt Jürgen Fried (SPD) vor.

 Schimmel in feuchten Buden, Fenster undicht, alte Installationen: Hier soll ein Gesetz den Besitzer und Vermieter in die Pflicht nehmen. (Symbolfoto)

Schimmel in feuchten Buden, Fenster undicht, alte Installationen: Hier soll ein Gesetz den Besitzer und Vermieter in die Pflicht nehmen. (Symbolfoto)

Foto: picture-alliance/ dpa/Felix Heyder

Neunkirchens Oberbürgermeister Jürgen Fried ist der Meinung, dass saarländische Kommunen ein Wohnungsaufsichtsgesetz brauchen. Das teilt die Stadt Neunkirchen mit. Mit diesem Gesetz soll den saarländischen Kommunen das notwendige Instrument an die Hand gegeben werden, um gegen Eigentümer, die ihre Immobilie verkommen lassen, schnell, wirksam und in eigener Zuständigkeit vorgehen zu können. Fried fordert die saarländische Landespolitik zum Handeln auf. Es habe sich gezeigt, so Fried, dass die Eingriffsmöglichkeiten auf Grundlage der Landesbauordnung oder des allgemeinen Polizeirechts keine probaten Mittel darstellen würden.

Menschenunwürdige Wohnverhältnisse, Ungeziefer, Schimmelbefall und auch überbelegte Wohnungen seien nicht nur ein Problem der Großstädte, auch in saarländischen Städten und Gemeinden sei dieses Thema angekommen. Fried: „Wie in anderen Bundesländern in den letzten Jahren erfolgreich praktiziert, soll auch der saarländische Gesetzgeber für die Kommunen solch ein Gesetz erlassen. Überbelegte Wohnungen und Mietwucher, verstopfte Etagentoiletten, fehlende Bäder und Duschen, nicht funktionierende Heizungen müssen der Vergangenheit angehören.“

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise, habe man bereits gute Erfahrungen mit einer derartigen Reglementierung gemacht. Ein wesentlicher Inhalt des Gesetzes müsse die Festlegung von Mindeststandards für Wohnungen hinsichtlich Sanitäreinrichtungen und Heizung sein. Auch müsste eine Mindestwohnfläche pro Bewohner festgelegt werden, um gegen festgestellte Überbelegungen vorgehen zu können.

Gerade auch die Möglichkeit, Instandsetzungs-Auflagen zu verfügten oder „Schrottimmobilien“ für unbewohnbar zu erklären, scheint ein geeignetes Mittel zu sein, gegen die „schwarzen Schafe“ unter den Vermietern vorzugehen. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz wäre damit auch ein nützliches Instrument, den zweifelsohne auch im privaten Mietwohnungsmarkt bestehenden Investitions- und Sanierungsstau ein Stück weit aufzulösen.

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