Richtig mit Holz brennen Nur Naturholz gehört in den Ofen

Neunkirchen · Neunkircher Familie ärgern sich über Nachbarn, der behandeltes Material verfeuert. Behörden weisen Untätigkeitsvorwürfe zurück.

 Das Feuer in einem Ofen sorgt für eine behagliche Wärme. Beim Brennen von Holz darf allerdings nur naturbelassenes Material benutzt werden, sonst gibt es Ärger mit den Behörden.

Das Feuer in einem Ofen sorgt für eine behagliche Wärme. Beim Brennen von Holz darf allerdings nur naturbelassenes Material benutzt werden, sonst gibt es Ärger mit den Behörden.

Foto: dpa-tmn/Monique Wüstenhagen

Mit Holz im Kaminofen zu heizen bedeutet zwar mehr Arbeit, als das Ventil an der Heizung aufzudrehen, dafür sorgt der Holzofen für eine ganz eigene Behaglichkeit. Wer Holz nutzt, muss aber auch einige wichtige Regeln beachten. Das hat in den vergangenen Wochen in einer Neunkircher Wohnstraße nicht geklappt und für Ärger gesorgt. Eine Familie hat sich an die SZ gewandt. Ihr Nachbar brenne mit kontaminiertem Material, erläuterte das Ehepaar. Der einfachste Weg in einem solchen Fall ist der direkte. Das haben die Neunkircher auch beherzigt und mit ihrem Nachbarn das Gespräch gesucht. Er hatte eine größere Menge Holz, die zuvor in einem Gebäude verbaut war, am Haus liegen. Das Gespräch brachte aber nichts.

Behandeltes Holz in den Ofen zu stecken ist schlecht für die Umwelt und riecht meist auch entsprechend. Das Neunkircher Paar setzte sich mit dem Schornsteinfeger in Verbindung, mit dem Neunkircher Ordnungsamt und dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (Lua). Dabei hatte es, wie es gegenüber der SZ äußert, das deutliche Gefühl, die Verantwortung werde bei den Behörden hin- und hergeschoben.

Das Umweltministerium erläutert, in einem solchen Fall sei zunächst der bevollmächtigte Bezirksschonrsteinfeger der richtige Ansprechpartner. Der könne sogenannte „anlassbezogene Überprüfungen“ machen. Das sei immer dann gegeben, wenn die Annahme bestehe, dass „entweder die Betriebs- und Brandsicherheit einer Anlage nicht gewährleistet ist oder unmittelbar von der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, oder nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden“. Stelle der Schornsteinfeger Verstöße fest oder benötigt er weitere Unterstützung, so solle er sich, wie im vorliegenden Fall auch geschehen, an das Lua wenden.

Die Pressestelle der Stadt Neunkirchen erklärt auf SZ-Anfrage: „Der Fall ist beim Umweltamt der Kreisstadt bekannt. Es hat vor mehreren Wochen auch ein Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Landesamt für Umweltschutz, dem Schornsteinfeger, dem städtischen Umweltamt, dem Hauseigentümer und dem Verursacher stattgefunden.“ Der habe bei dem Termin eingeräumt, behandeltes Holz verbrannt zu haben. Daraufhin, erläutert das Rathaus weiter, wurde er durch den Vertreter des Lua belehrt und habe Einsicht gezeigt. Da sich der Verursacher offenbar nicht an seine Zusage halte, erläutert die Neunkircher Pressestelle, wäre es richtig, wenn sich die Betroffenen unmittelbar mit dem Lua in Verbindung setzten.

Letztlich sollte jeder, der mit Holz brennt (es gibt natürlich auch andere zulässige Brennstoffe), im Sinne der Umwelt und der Nachbarn ein paar einfache Regeln beachten. Behandelte Hölzer haben im Kaminofen nichts verloren. Naturholz muss ausreichend lange gelagert sein, in der Regel zwei bis drei Jahre an einem trockenen Ort mit guter Luftzufuhr, und muss eine Restfeuchte unter 18 Prozent aufweisen. Wichtig ist natürlich auch, dass der Luftzug im Ofen kräftig genug ist und das Holz ordentlich brennt und nicht mit viel Rauchbildung vor sich hin glimmt.

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