Noch kein Urteil zu "Gas-Rebellion"

Neunkirchen. Ob ein Kunde der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung (KEW) Neunkirchen dem Energieversorger 580 Euro nachzahlen muss, bleibt vorerst noch offen. Das Amtsgericht Neunkirchen hat gestern bei Verhandlungen einer KEW-Klage gegen diesen und einen weiteren Kunden noch keine Entscheidung gefällt

Neunkirchen. Ob ein Kunde der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung (KEW) Neunkirchen dem Energieversorger 580 Euro nachzahlen muss, bleibt vorerst noch offen. Das Amtsgericht Neunkirchen hat gestern bei Verhandlungen einer KEW-Klage gegen diesen und einen weiteren Kunden noch keine Entscheidung gefällt. Die Gasbezieher hatten seit 2005 den Gaspreis-Erhöhungen widersprochen und die Aufschläge der KEW einbehalten.In der mündlichen Verhandlung sei allerdings klar geworden, so KEW-Chef Werner Spaniol gestern auf Nachfrage der SZ, dass der Richter die Preisanhebungen seines Unternehmens nicht für "unbillig" halte (Paragraph 315 Bürgerliches Gesetz-Buch). Die KEW habe nachgewiesen, dass die Preise für die Endverbraucher weniger stark angestiegen seien als die Bezugskosten für das kommunale Versorgungsunternehmen selbst. Auf Verlangen des Beklagten wolle das Gericht nun noch prüfen, ob ein "Allgemeiner Tarif" - so die Sicht der KEW - oder ein "Sondervertrag" vorliegt. Mit einer Entscheidung sei wahrscheinlich im Dezember zu rechnen. gth

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort