Als gerichtlich bestellter Betreuer Zwei Anklagen wegen Untreue gegen Neunkircher Rechtsanwalt

Saarbrücken/Neunkirchen · Vor dem Amtsgericht Neunkirchen muss sich ein Rechtsanwalt wegen Untreue in zwei Fällen verantworten. Als gerichtlich bestellter Betreuer soll er Geld seiner Schützlinge für eigene Zwecke ausgegeben haben.

 (Symbolfoto)

(Symbolfoto)

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 45 Jahre alter Rechtsanwalt aus Neunkirchen muss sich wegen Untreue-Vorwürfen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat zwei Anklagen zum Amtsgericht in Neunkirchen erhoben. Sie wirft dem Juristen konkret vor, in den Jahren 2015 und 2016 als gerichtlich bestellter Betreuer Geld, das er für zwei seiner Schützlinge verwaltete, für eigene Zwecke ausgegeben zu haben. Diese Informationen unserer Zeitung bestätigte Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, auf Anfrage. Demnach hatte das Amtsgericht Saarbrücken den Anwalt als Betreuer in zwei Verfahren eingesetzt. Vom Konto eines Betreuten soll er zunächst knapp 13 000 Euro abgehoben haben. In einem zweiten Fall geht es um einen Betrag von 19 600 Euro, der auf seinem Fremdgeldkonto (Anderkonto) für eine Betreute deponiert war. Das Geld stammte offenbar aus einer Erbschaft. 600 Euro davon seien per Überweisung in eigener Sache ausgegeben worden, 19 000 Euro sollen, so die Ermittlungen, bar abgehoben worden sein.