Wildes Parken Stadt geht gegen wildes Parken vor

Neunkirchen · Es soll Beschilderungen und bauliche Maßnahmen an Gefahrenstellen geben.

Immer wieder werden Beschwerden über verkehrswidriges Parken an die Stadtverwaltung herangetragen. Zuletzt wurde der Stadt öffentlich gar Untätigkeit vorgeworfen, wie die Neunkircher Pressestelle mitteilt. Eigentlich  sei  die Polizei auch  für verkehrswidriges Parken zuständig, denn die Verkehrsüberwachung zähle zu deren originären Aufgabenbereich. Das Saarländische Polizeigesetz erlaube es aber, dass die Ortspolizeibehörde auf Antrag zur Verkehrsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich des ruhenden Verkehrs, (Halt- und Parkverstöße) sowie des fließenden Verkehrs (zum Beispiel Überwachung der Geschwindigkeit) befugt wird. In Neunkirchen hat die Stadt als Ortspolizeibehörde diese Befugnisse. Mitarbeiter des Ordnungsamtes ahnden nicht nur Raser, sie verteilen auch Strafzettel, wenn Gehwege so zugeparkt sind, dass ein Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr passieren kann. Werden Parkverstöße festgestellt, so werden dieseie auch konsequent geahndet.

Der Ordnungsdienst bemühe sich nach Kräften, überall präsent zu sein, so die Stellungnahme der Stadtverwaltung. Jedoch seien neben der Verkehrsüberwachung im Außen- wie im Innendienst noch jede Menge andere Aufgaben zu erledigen. „An Problemstellen werden Regelungen durch Beschilderungen getroffen und sukzessive werden auch durch bauliche Veränderungen Gefahrenstellen entschärft. Die Kommunen sorgen so mit eigenem Personal und eigenen Finanzmitteln für die Sicherheit im öffentlichen Raum und unterstützen die personell knapp besetzte Polizei“, so die Stellungnahme  aus dem Rathaus weiter.

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