Wer kann das bezahlen?

Kreis Neunkirchen · Neunkirchen macht die Blies erlebbar, Völklingen braucht dringend neues Leben in der Innenstadt. Aus eigener Kraft kann keine saarländische Kommune solche Groß-Vorhaben stemmen, „Zuschuss“ heißt das Zauberwort. Wie geht das eigentlich mit der Städtebauförderung? Wir haben nachgefragt.

Noch gar nicht lange ist es her, dass Klaus Müller-Zick mit Sorgenmiene auf seine Arbeit blickte: Vor einigen Jahren waren bei der Bundesregierung Kürzungen bei der Städtebauförderung im Gespräch. Aber das ist Schnee von gestern, Müller-Zick sitzt wieder entspannt am Schreibtisch - die Kürzungen hat es nicht gegeben, "der Bund hat seine Förderung sogar erhöht", sagt er. Ganz wichtig für die Kommunen im Saarland. Denn die sind alle so knapp bei Kasse, dass sie ohne Zuschüsse kaum noch etwas tun könnten, um ihre Zentren, ihre Ortsteile fit für die Zukunft zu machen.

Müller-Zick, 58, kennt das Thema in- und auswendig. Seit langem leitet er das Referat "Stadtentwicklung, Städtebau förderung", das zum Jahresbeginn vom Umwelt- ins Innenministerium umgezogen ist. Dort ist es nun der Abteilung "Kommunale Angelegenheiten und Städtebauförderung " eingegliedert, die der 62-jährige Jurist Gerhard Mohr führt - als oberster Kommunalaufseher, wenn man so will.

Kurze Wege also, wo es um kommunale Finanzen geht. Und darum geht es immer beim Städtebau. Denn Kommunen, die Städtebau-Zuschüsse nutzen wollen - der saarländische Anteil am Bundes-Fördergeld beläuft sich 2015 auf 7,133 Millionen Euro - erhalten aus diesem Topf nur ein Drittel dessen, was ihre Vorhaben kosten. Ein weiteres Drittel steuert das Land bei, ein Drittel müssen die Kommunen selbst aufbringen.

Ein Drittel zahlt die Kommune

Deshalb, sagt Müller-Zick, gebe es um die gar nicht so große Summe vom Bund keine Verteilungskämpfe. Schließlich müssten die Kommunen ihren Eigenanteil darstellen, fein säuberlich im Haushalt; da setzt die Schuldenbremse Grenzen. Zweites Korrektiv gegen "Luftnummern" sei die Regelung, dass Zuschuss-Geld binnen zwei Jahren ausgegeben sein muss. Das zwinge zu realistischer Planung.

Und zwar mit Blick aufs kommunale Ganze: "Wir fördern keine Projekte, sondern städtebauliche Gesamtmaßnahmen", betont Müller-Zick. Klingt kompliziert, hat sich aber im Lauf der Jahre eingespielt: Die Kommune analysiert die Lage in einem genau umrissenen Gebiet, steckt Stadterneuerungs-Ziele ab und erarbeitet ein auf lange Sicht angelegtes Entwicklungskonzept, bei dem übrigens die Bürger mitwirken. Innerhalb des Konzepts definiert sie einzelne Projekte, die sie nach und nach verwirklicht. Vorteil dabei: Falls sich Hindernisse auftun für Projekt A, lässt sich Fördergeld in Projekt B oder C umlenken, die Kommune muss nicht darauf verzichten.

So geschehen 2014 in Völklingen , berichtet Gerlinde Hepp, Referentin für das Förderprogramm "Stadtumbau West". Da stand ein größerer Betrag bereit für die Gestaltung eines Platzes zwischen dem Alten Rathaus und dem lange geplanten City-Center. Aber das Center-Projekt entschwand ins Nirwana, es wird nicht realisiert. Die zum Abbruch bestimmten Ruinen - der einstige Kaufhof, das zugehörige Parkhaus und etliche frühere Wohnhäuser, seit Jahren leer - stehen immer noch. Die Platzgestaltung, sinnvoll erst nach Abräumen und Neubebauung des Areals gegenüber, verschob sich auf unbestimmte Zeit. Also wurden die dafür gedachten Zuschüsse umgewidmet, flossen in andere Städtebau-Vorhaben, die Völklingen schon in Angriff genommen hatte. "Es ist kein Cent verloren gegangen", sagt Hepp.

Und wenn eine Kommune es nicht schafft, ihr Eigenanteil-Drittel aufzubringen? Dann können die Landes-Förderer auf einen weiteren Topf zugreifen: Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 rund 18 Millionen Euro für Stadterneuerung im Saarland bereit. "Die EU verlangt eine Fokussierung auf Gebäude und Flächen mit Funktionsverlusten", sagt Müller-Zick. Auf viele Förder-Gebiete trifft das ohnehin zu, Leerstände sind zu füllen, marode Bauten zu sanieren oder zu ersetzen. "Wir koppeln oft EU-Mittel und nationale Mittel", sagt Müller-Zick. Dann steigt die Förderquote auf etwa 83 Prozent. Die Kommune muss nur noch ein Sechstel der Gesamtkosten bezahlen.

Extra-Hilfe für Extra-Bedarf

Ein Zusatz-Werkzeug hält das Land in Händen. Es kann, erläutert Gerhard Mohr, mit so genannten Bedarfszuweisungen einzelnen Kommunen unter die Arme greifen, damit deren Eigenanteil "gestärkt" wird. Das Geld dafür kommt aus dem Betrag, den das Land einzahlt in den kommunalen Finanzausgleich. Ein Extra, das eine Stadt "aus Anlass einer besonderen Bedarfssituation" (Mohr) erhält, schmälert dann die Summe, die an die übrigen Kommunen verteilt werden kann. Daher gebe es solche Extras nur ausnahmsweise, nur in Fällen, in denen andere Zuschüsse partout nicht reichen. Der häufigste Satz bei Bedarfszuweisungen liege "bei 50 Prozent der kommunalen Lasten", sagt Mohr - ganz ohne eigenes Geld können Kommunen also nie bauen.

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HintergrundStädtebauförderung mit Beteiligung des Bundes ist derzeit in mehrere Programme untergliedert: "Soziale Stadt", "Stadtumbau West", "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" und "Kleinere Städte und Gemeinden". Jedes Programm hat andere Schwerpunkte. Gemeinsam aber ist allen: Zuschüsse fließen nur, wenn die Kommune, die sie beantragt, zuvor ein langfristig angelegtes Entwicklungskonzept erarbeitet hat für ihr Fördergebiet. Einen Rechtsanspruch auf Fördergeld gibt es nicht. dd

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