Weiter Diskussion um Schul-Aula

Kreis Neunkirchen · Im Fall der geschlossenen Krebsberg-Aula scheinen die Fronten derzeit verhärtet. Eine Öffnung für schulexterne Veranstaltungen ohne Sondergenehmigung ist derzeit noch nicht absehbar. Ab Juni, so war beim Landkreis zu erfahren, soll Bewegung in die Sache kommen.

 Die Aula des Krebsberg-Gymnasiums bietet einen schönen Veranstaltungsrahmen. Foto: Willi Hiegel

Die Aula des Krebsberg-Gymnasiums bietet einen schönen Veranstaltungsrahmen. Foto: Willi Hiegel

Foto: Willi Hiegel

Die Aula des Neunkircher Gymnasiums am Krebsberg ist nach wie vor für außerschulische Veranstaltungen geschlossen. Grund: Der Unteren Bauaufsicht fehlt der baurechtliche Antrag auf Anerkennung des Gebäudes als Versammlungsstätte (wir haben berichtet).

Diesen Antrag, so ist man sich von bauaufsichtlicher Seite sicher, kann und muss nur der Schulträger, also der Landkreis Neunkirchen , stellen. Die Argumentation des Schulleiters Dr. Rainer Stein-Bastuck, die Halle sei schon 1950 als Versammlungsstätte geplant und gebaut worden, will man nicht gelten lassen. Ein 1992 vereinbarter Bestandsschutz für ältere Schulgebäude beziehe sich ausschließlich auf die Nutzung als Schulgebäude , teilte die Untere Bauaufsicht (UBA) der Stadt Neunkirchen auf Anfrage unserer Zeitung mit. Eine Nutzungserweiterung als Versammlungsstätte könne ohne eine baurechtliche Prüfung nicht akzeptiert werden. Außerschulische Veranstaltungen (wie zum Beispiel Musical-Aufführungen, Anm. d. Red.) seien nach der Versammlungsstättenverordnung zu bewerten. Abhilfe könne hier ein Bauantrag des Schulträgers oder der Schulleitung schaffen. Diesen habe man 2011 erstmals und seither mehrfach eingefordert, bis heute aber nicht erhalten.

Nach Ansicht des Landkreises als Schulträger ist ein Antrag auf offizielle Anerkennung eines Gebäudes als Versammlungsstätte nicht immer zwingend erforderlich. Nach einer vorhergehenden Prüfung könne "die Feststellung erforderlicher Maßnahmen im Einzelfall" ausreichend sein, was zudem oftmals mit geringeren Kosten verbunden sei. Heißt, die Veranstaltungen müssen einzeln beantragt und genehmigt werden.

Seitens des Landkreises bemüht man sich um eine Lösung. So habe der Landkreistag bereits im Februar beschlossen, bis Mai eine Bestandsaufnahme an den Schulen vorzunehmen. Im Juni werde dann durch die Geschäftsstelle des Landkreistages eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll, so heißt es, "eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich der Interpretation und Anwendung bestehenden Rechts" ermitteln. Außerdem strebe man eine einheitliche Definition von "schulischen Veranstaltungen" und eine einheitliche Vorgehensweise im Bezug auf Einzelfallgenehmigungen und die Befreiung von Bauanträgen an.

Die UBA Neunkirchen weist darauf hin, dass für viele Schulen im Saarland eine Baugenehmigung als Versammlungsstätte vorliege. Oftmals fehlten für eine Nachrüstung der Gebäude nur geringe Investitionen. Welche am Krebsberg konkret nötig wären, um die Genehmigung erteilen zu können, müsse im Zusammenhang mit der Stellung des Bauantrages mit dem Schulträger besprochen werden. Möglichkeiten, die Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung zu erfüllen, gebe es viele, heißt es abschließend.

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