Wo Wahlwerbung hängen darf in Neunkirchen Prägnante Botschaften, strahlende Gesichter

Neunkirchen · Die Wahlwerbung erobert den Straßenraum. Was die Parteien dabei dürfen und was nicht in Neunkirchen, erläutert das Rathaus.

 Die Parteien legen in diesen Tagen los mit Werbung für ihre Inhalte. Am 26. September sind die Wählerinnen und Wähler aufgefordert, den Bundestag zu wählen. Foto: Michael Beer

Die Parteien legen in diesen Tagen los mit Werbung für ihre Inhalte. Am 26. September sind die Wählerinnen und Wähler aufgefordert, den Bundestag zu wählen. Foto: Michael Beer

Foto: Michael Beer

Strahlende Gesichter, prägnante Botschaften – die ersten Wahlplakate sind seit wenigen Tagen im Straßenbild zu sehen. Sie machen darauf aufmerksam, dass der Wahlkampf für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, in die heiße Phase geht. In den kommenden Wochen wird es bunt an Aufstellern und Straßenlaternen entlang der großen Ein- und Ausfallstraßen. Damit dabei in Neunkirchen alles im erlaubten Rahmen läuft, hat das Ordnungsamt einen Blick auf rote, gelbe, schwarze, grüne und sonstige Tafeln.

Wer zuerst kommt, hängt zuerst, so sieht es beim Plakatieren ganz allgemein aus (die SZ berichtete). „Der Plakatierungsbeginn für die Bundestagswahl ist in der Kreisstadt immer sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin“, sagt Stadtpressesprecher Denniz Alavanda. Am Sonntag durften die Parteien also starten. Wer genau hingeschaut hat, fand das ein oder andere Plakat auch schon ein klein wenig früher. So wichtig Wahlwerbung auch ist, immer wieder ein Ärgernis sind Pappschilder, die Wochen nach einer Wahl an Straßenrändern und im Gebüsch zu finden sind. Dabei ist auch dies klar reglementiert, wie es im Rathaus heißt. Spätestens 14 Tage nach dem Wahltermin müssen die Helfer alles abgebaut haben.

Spezielle Genehmigung

Einen Platz reservieren können die Parteien nicht. Weshalb Plakate auch schon mal übereinander hängen. Auch die kleineren Parteien haben proportional zu ihrer Größe ein Recht auf Werbefläche. Damit all die bunten Botschaften in die Fläche kommen, erteilt das Neunkircher Ordnungsamt für das Stadtgebiet eine Ausnahmegenehmigung. Sie ist beschränkt auf die bebaute Ortslage. Angemeldet haben sich in Neunkirchen AfD, Bündnis90/ Die Grünen, CDU, dieBasis, Die LINKE, Die Partei Saar, FDP, Freie Wähler, MLPD, ÖdP, SPD und VOLT Deutschland.

Drei Plakate pro Fahrtrichtung in einer Straße

Außerorts bedarf es einer Erlaubnis des Landesbetriebs für Straßenbau, LfS, so das Rathaus. Alavanda: „Feste Plakat-Standorte gibt es in Neunkirchen nicht. Der Stadtrat hat festgelegt, dass für das Stadtgebiet von Neunkirchen eine straßenbezogene Begrenzung der Plakatierung erfolgen soll. Für die Bundestagswahl in diesem Jahr bedeutet dies jeweils drei Plakate pro Fahrtrichtung, Straße und Partei.“ Das Ordnungsamt und seine Außendienstmitarbeiter werden bei Verstößen tätig. Also wenn im Eifer des Gefechts mehr als drei Plakate pro Fahrtrichtung in einer Straße hängen oder Tafeln falsch angebracht sind.

Wer Fehler macht, muss eventuell zahlen

Insbesondere an Masten mit Verkehrszeichen oder etwa Ampeln dürfen keine Plakate angebracht werden. Der Straßenverkehr und dessen Sicherheit gehen dann doch über das Bedürfnis der Politik, ihre Botschaften an das Wahlvolk heranzutragen. Wenn es schief läuft, so Alavanda, fordere das Ordnungsamt die jeweils betroffene Partei oder die Parteien auf, überzählige oder falsch aufgehängte Plakate umgehend zu beseitigen. Funktioniert dies nicht, leite die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Das sei in der jüngeren Vergangenheit allerdings nur vereinzelt geschehen.

Werbung im öffentlichen Raum kostet Geld. Auch bei der Wahlwerbung haben die Kommunen die Möglichkeit, eine Gebühr für die zur Verfügung gestellten Flächen zu verlangen. Die Stadt Neunkirchen nimmt für insgesamt acht Wochen 50 Euro, wie Pressesprecher Alavanda erläutert.

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