Vorsicht vor zwielichtigen Branchenbuch-Verlagen

Neunkirchen · . Es kommt immer wieder vor, dass Gewerbetreibenden per Brief oder E-Mail von teils zwielichtigen Branchenbuch-Verlagen angeboten wird, Firmeneinträge in deren Gewerbeverzeichnissen vorzunehmen. Das teilt die Stadtpressestelle mit.

Dabei werde in den Anschreiben von der Aufmachung der Eindruck erweckt, der Eintrag sei kostenfrei. Kleingedruckt finden sich dann aber doch Entgeltklauseln, die nicht unerhebliche Kosten sowie teils mehrjährige Vertragsbindungen beinhalten können. In einem aktuellen Fall wird darüber hinaus mit dem Ortsnamen ("Neunkirchen . GewerbeMeldung.de") geworben und damit fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, es handele sich um ein amtliches, kostenloses Verzeichnis der Stadt. Trotz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26.07.2012 VII ZR 262/ 11), wonach sogenannte versteckte Entgeltklauseln grundsätzlich unwirksam sind, sollten entsprechende "Angebote'' sorgfältig geprüft und im Zweifel nicht darauf reagiert werden, so die Stadtpressestelle weiter. Ansonsten könne es zu Vertragsabschlüssen kommen, die zumindest bis zu einer gerichtlichen Prüfung gelten und Kosten produzieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort