Vergewaltiger kam durch offene Terrassentür

Saarbrücken/Neunkirchen. Wegen Vergewaltigung, Raubes, Körperverletzung und versuchter Nötigung muss ein Mann aus Neunkirchen für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der vorbestrafte 26-Jährige reagierte völlig gelassen auf dieses Urteil des Landgerichts

Saarbrücken/Neunkirchen. Wegen Vergewaltigung, Raubes, Körperverletzung und versuchter Nötigung muss ein Mann aus Neunkirchen für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der vorbestrafte 26-Jährige reagierte völlig gelassen auf dieses Urteil des Landgerichts. Auch während des mehrtägigen Prozesses hatte der ruhig und unscheinbar wirkende Mann auf der Anklagebank keine Gefühlsregungen gezeigt. Auch dann nicht, als seine beiden mutmaßlichen Opfer ihre Zeugenaussagen machten."Stille Wasser sind halt tief", sagte seine Ex-Freundin beim Prozessauftakt und berichtete von ihrer kurzen Beziehung zu dem Angeklagten: Sie habe ihn schon von früher gekannt, damals sei er immer gut drauf gewesen. Ende 2011 sei sie für ein oder zwei Monate mit ihm zusammen gewesen. Aber dann habe er immer mehr Drogen konsumiert und "wurde ein richtiges Arschloch". Er habe sich respektlos und herablassend ihr gegenüber verhalten und den ganzen Tag über geschlafen. Wenn sie ihn daraufhin wach gemacht habe, habe er wütend, aggressiv reagiert und sei auch gewalttätig geworden. Für sie sei das keine Beziehung gewesen, so die Zeugin. Also habe sie mit ihm Schluss gemacht. Daraufhin ließ sie der Angeklagte eine Zeit lang in Ruhe.

Doch die Wirtin eines Sportler-Clubheimes hatte kein solches Glück. Dazu der Staatsanwalt: Am Abend des 26. April 2012, gegen 23 Uhr, sei an dem Clubhaus die Terrassentür zum Lüften offen gewesen. So konnte der Angeklagte in das Vereinshaus einsteigen. Von dort aus sei er weiter in die Wohnung der Wirtin gegangen. Er habe die Frau im Bad überrascht, sie geschlagen und gebissen. Dann habe er sie vergewaltigt, gefesselt, erneut sexuell missbraucht und sie mit einem Tuch über dem Kopf zurückgelassen. Dann habe er die Wohnung und das Clubheim durchsucht und 600 Euro mitgenommen. Zwischendurch habe er immer wieder nach seinem Opfer gesehen. Es soll Stunden gedauert haben, bis der Angeklagte wegging.

Der aber weist den Vorwurf der Vergewaltigung zurück. Er habe zwar Geld gestohlen - aber der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Dazu der Vorsitzende der Strafkammer in der Urteilsbegründung: Es sei zwar das gute Recht eines Angeklagten die Richter für dumm zu verkaufen. Aber auch die Dummheit von Richtern habe Grenzen. "Sie haben uns hier einen Bären aufbinden wollen. Aber alles, was sie vorgetragen haben, wurde durch die Beweisaufnahme widerlegt." Gegen den Angeklagten spreche insbesondere die Aussage seines Opfers, an deren Richtigkeit es keine Zweifel gebe. Die Frau war unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden, hatte die Anklage bestätigt und war während ihrer Aussage zusammengebrochen. Gegen den Angeklagten, so die Richter, sprechen zudem objektive Beweise. Eine eingetretene Badezimmertür, diverse Verletzungen der Frau und sein extrem brutales Vorgehen in jener Nacht würden definitiv für eine Vergewaltigung sprechen.

Fast die gleiche Brutalität wiederholte sich laut Anklage rund zwei Wochen später. Diesmal richtete sie sich gegen seine Ex-Freundin. Dazu die junge Frau in der öffentlichen Sitzung: Am Abend des 13. Mai 2012 habe er telefonisch gebeten, sie besuchen zu dürfen. Sie habe eingewilligt, er sei gegen 23 Uhr für ein paar Stunden zu Besuch gekommen. Als sie dann zu ihm sagte, er solle nun gehen, sei er "total ausgetickt". Er habe sie an den Haaren gezogen, ihren Kopf an die Wand geschlagen, zu Boden geworfen. Er habe versucht, ihr die Hose auszuziehen und sie gebissen. Er habe sie gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam. Der Grund? "Ich glaube, er wollte Sex", sagte sie. Aber sie habe sich mit Händen und Füßen wehren können. Und als sie sagte, dass sie Angst habe, das er ihr weh tue und sie weinte, da habe er plötzlich aufgehört. Aber als er fortging, habe er angedroht, dass er sie umbringe, falls sie zur Polizei gehen sollte und er ins Gefängnis müsse.

Aber die junge Frau ließ sich davon nicht einschüchtern. Sie ging sofort zur Polizei. Und als ihr Ex-Freund kurze Zeit später gegen 4.32 Uhr in jener Nacht am Telefon seine Drohung wiederholte, hörte ein Beamter mit und schrieb alles auf. Wenige Tage später wurde der 26-Jährige festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde ein Rucksack mit mehr als einem Dutzend Frauenunterhosen gefunden. Ob diese Unterwäsche in Verbindung mit weiteren Einbrüchen oder Sexualdelikten steht, konnte bislang nicht geklärt werden. Die Polizei hat bisher keine Hinweise auf entsprechende Taten im Großraum Neunkirchen und im Saarland. "Sie haben uns hier einen Bären aufbinden wollen."

Vorsitzender der Strafkammer

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