Veranstaltungsverbot im Neunkircher Krebsberg-Gymnasium: Gegenseitige Schuldzuweisungen

Kreis Neunkirchen · Am Neunkircher Krebsberg-Gymnasium (GaK) wurden aus baurechtlichen Gründen mehrere Veranstaltungen in der Schul-Aula abgesagt (die SZ berichtete). Ein Vorgang, den eigentlich niemand im Landkreis so wollte, wie die SZ-Recherche ergab. Weder die Schule, noch die Stadt Neunkirchen als Untere Bauaufsicht (UBA) oder der Landkreis Neunkirchen als Schulträger. Das Innenministerium als Oberste Bauaufsicht (OBA) trat auf die Veranstaltungsbremse.

 Die Aula des Krebsberg-Gymnasiums bietet einen schönen Veranstaltungsrahmen. Foto: Willi Hiegel

Die Aula des Krebsberg-Gymnasiums bietet einen schönen Veranstaltungsrahmen. Foto: Willi Hiegel

Foto: Willi Hiegel

Die gute Nachricht am Anfang: Der Landkreis steht in Kontakt mit der UBA der Kreisstadt Neunkirchen und dem saarländischen Bildungsministerium , um eine kurzfristige Lösung zu finden, "was zurzeit auch sehr Erfolg versprechend aussieht", wie die Pressestelle des Kreises auf SZ-Anfrage mitteilt. "Wir fordern eine schnellstmögliche Lösung für das Gymnasium am Krebsberg, dass Bestandschutz und Versammlungsstättenverordnung in Einklang miteinander gebracht werden und die Durchführung von Veranstaltungen dort wieder möglich gemacht wird", so Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider, "es ist nicht verständlich, dass der Brandschutz für den Schulbetrieb und Schulveranstaltungen ausreichend ist und für Veranstaltungen nicht bestehen soll."
Verschäfte Anforderungen

Kern des Hin und Hers sind die in den letzten Jahren verschärften Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden, in denen "Versammlungen" stattfinden (Versammlungsstättenverordnung). Wie GaK-Schulleiter Dr. Rainer Stein-Bastuck der SZ sagte, musste erstmals bei der Abi-Feier 2014 eine Sicherheitswache durch die Neunkircher Feuerwehr gestellt werden, was die Schule bezahlte (198 Euro). Da die Feuerwehr ihm gegenüber die Auffassung vertreten habe, dass Brandsicherheitswachen auch bei rein schulischen Veranstaltungen erforderlich seien, wollte Stein-Bastuck dies durch eine entsprechende Anfrage beim Innenministerium klären lassen. Was ihm die Stadt Neunkirchen jetzt übel ankreidet: "Der Rektor des Krebsberg-Gymnasiums hat selbst den Stein ins Rollen gebracht. Er hat beim Innenministerium den Einsatz von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen in seiner Schule hinterfragt. Daraufhin hat die Oberste Bauaufsichtsbehörde, die dem Innenministerium angegliedert ist, im Oktober die Untere Bauaufsicht aufgefordert, einen entsprechenden Bauantrag zur Nutzungsänderung für außerschulische Veranstaltungen beim Landkreis Neunkirchen als Schulträger/Grundstückseigentümer anzufordern und die Nutzung hierzu bis zur Genehmigung zu untersagen", so die Stellungnahme der Stadtpressestelle. Der Neunkircher Oberbürgermeister Jürgen Fried stellt klar, dass die Neunkircher UBA zu keiner Zeit eine Genehmigung verweigert habe, da bislang noch gar kein Antrag gestellt worden sei: "Hätte man kurzfristig einen ordentlichen Antrag unter Beachtung der Bauvorlagenverordnung gestellt, wäre dieser auch möglichst kurzfristig bearbeitet und gegebenenfalls auch genehmigt worden, wie das bei der UBA in Neunkirchen üblich ist. Es geht um gesetzliche Vorgaben, an die man sich zu halten hat. Diese Gesetze hat im Übrigen nicht die Stadt gemacht." Auf Facebook hat der Neunkircher Bürgermeister Jörg Aumann geschrieben: "Das ist kein Behörden-Irrsinn, hier geht es um Brandschutz , Fluchtwege und letztendlich Menschenleben". Facebook-Diskutanten hatten sich darüber gewundert, dass es im normalen Schulbetrieb keine Brandschutz-Probleme gebe, wohl aber bei Veranstaltungen.

"Dass OBA und UBA Neunkirchen den Begriff Bestandschutz, der für unsere Schulgebäude gilt - und was auch für die Nutzung der Aula als Versammlungsstätte gilt - nicht zur Kenntnis nehmen, kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich hat die OBA unsere Schulgebäude geplant, gebaut und auch genehmigt. Als was für einen Raum sollte die OBA die Aula denn genehmigt haben, wenn nicht als Versammlungsstätte? Das Verhalten von OBA und UBA Neunkirchen nimmt langsam groteske Züge an. Meine Person dafür verantwortlich zu machen, ,dass der Stein ins Rollen gebracht wurde', ist nicht hinnehmbar. Schulen brauchen Rechtssicherheit!", so Stein-Bastuck zu den Stellungnahmen der Neunkircher Verwaltungsspitze.

Auch wenn das Innenministerium dem GaK schriftlich beschieden hat, dass dem Vorschlag, rein schulinterne Veranstaltungen, bei denen lediglich Lehrer, Schüler und Eltern anwesend sind, grundsätzlich von der Vorhaltung einer Brandsicherheitswache auszunehmen, nicht entsprochen werden kann, bleibt Stein-Bastuck optimistisch. Wie die Kreisverwaltung, sieht er die Heilung des Problems im Bildungsministerium : "Wir haben da viel Unterstützung bekommen", sagt der erfahrene Pädagoge, der seit Jahren auch Chef der Vereinigung der Studiendirektoren der Gymnasien im Saarland (VOS) ist. In deren Kreisen wird nämlich befürchtet, dass die Causa Krebsberg jetzt im Saarland Schule machen könnte.

Zum Thema:

Hintergrund1992 wurde in einem gemeinsamen Erlass der Ministerien der Finanzen, des Inneren, für Bildung und Sport geregelt, dass bestehende Schulen grundsätzlich im Hinblick auf den Brandschutz Bestandsschutz genießen, auch wenn die Ausstattung der Gebäude nicht den aktuell geltenden Vorschriften entspricht.Nur bei erkennbarer Gefahr für Leib und Leben oder bei größeren baulichen Veränderungen müssen demnach Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.In der Versammlungsstättenverordnung von 2008 wurden die Aulen als Versammlungsstätten aufgeführt.Der Landkreis hat als Schulträger in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Unteren Bauaufsichten bauliche Maßnahmen ergriffen, um Einzelgenehmigungen für Veranstaltungen erteilt zu bekommen.Von der Problematik sind grundsätzlich alle Schulen älteren Baujahres mit einer Aula, die die Kapazität von mehr als 200 Besuchern/Besucherinnen übersteigt, betroffen. (Quelle: Pressestelle des Landkreises Neunkirchen ). bea

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