Vater auf Drogen, Mutter trinkt

Kreis Neunkirchen · Das Kreisjugendamt berichtete in der jüngsten Sitzung des Kreistages über seine Arbeit. Oft begleiten die Mitarbeiter Kinder oder Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen über Jahre hinweg. Ausgang offen.

 Kinder brauchen ein gutes Familien-Umfeld. Wo das nicht da ist, greift die Jugendhilfe ein. Symbolfoto: gms

Kinder brauchen ein gutes Familien-Umfeld. Wo das nicht da ist, greift die Jugendhilfe ein. Symbolfoto: gms

Über die Kosten der Jugendhilfe , die der Kreis zu seinen Aufgaben zählt, ist zuletzt viel diskutiert worden (die SZ berichtete). Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung geschildert, wie eine Begleitung durch das Amt aussehen kann. Von einem "komplexen Verfahrensablauf" sprach Amtsleiter Joachim Brill. Er erklärte auch, eine Besonderheit des deutschen Jugendhilferechts sei, dass die Hilfe den Eltern gewährt werde. Es handele sich um eine Hilfe zur Erziehung.

Sein Mitarbeiter Stefan Will stellte vor, wie der Werdegang eines vom Jugendamt begleiteten jungen Menschen über mehrere Jahre aussieht. Ein "realistischer Fall", wie beide betonten. Demnach suchte eine Mutter den Kontakt zur Behörde, nachdem ihr Sohn nicht von einem Besuch beim leiblichen Vater zurückgekommen war. Der Junge war damals zehn Jahre alt und besuchte die zweite Klasse der Förderschule Lernen. Er wuchs im Haushalt mit seiner Mutter und dem Stiefvater auf. Sein leiblicher Vater, führte Will aus, war damals 45 Jahre alt, Hauptschulabschluss, ohne Job, drogenabhängig, sorgeberechtigt. Die Mutter, 44 Jahre alt, arbeitslos, das dritte Mal geschieden, Alkoholprobleme. Der Stiefvater, sechs Kinder aus verschiedenen Ehen, ebenfalls Alkoholiker. Die Männer beschuldigten sich gegenseitig des sexuellen Missbrauchs des Kindes. Das Familiengericht forderte in der Folge ein Gutachten an. Das bestätigte, dass die häuslichen Verhältnisse nicht kindgerecht seien. Gleichwohl lautete die Empfehlung, das Kind trotz der Gefährdung bei der Mutter zu belassen und ihr das alleinige Fürsorgerecht zuzusprechen. Eine ambulante Hilfe, mehrmals pro Woche, sollte die Erziehungskompetenz stärken. Allerdings, so Will weiter, seien die Probleme des Jungen in der Folge größer geworden, die Erwachsenen hätten die Hilfsangebote kaum wahrgenommen.

Nach einem halben Jahr kam es zur Inobhutnahme, das Familiengericht beschloss den Entzug der elterlichen Fürsorge. Der Junge kam in eine Sieben-Tage-Wohngruppe. Nach einigen Rückholversuchen brach die Mutter den Kontakt ab. Der Junge blieb bis zur Volljährigkeit in der Einrichtung, machte einen Schulabschluss und bekam einen Ausbildungsplatz. Allerdings brach er dann mit der Volljährigkeit die Hilfe ab und kehrte auf eigenen Wunsch zurück zur Mutter, in deren schwierige Verhältnisse. Will: "Da ließ sich nichts ändern. Er war volljährig."

Amtsleiter Brill: "Das ist kein Fall aus Wolkenkuckucksheim. Viele Fälle laufen so, aber auch mit positiverem Ergebnis."

CDU-Fraktionschef Lothar Dietz fragte nach den Kosten. Amtsleiter Brill erläuterte, die ambulanten Hilfen bedeuteten nahezu 900 Euro pro Monat, der stationäre Aufenthalt - im geschilderten Fall waren es fünf Jahre - 4500 bis 5000 Euro pro Monat. Ein gescheiterter Hilfeversuch? Will äußerte sich drastisch: "Erfolg ist nur individuell zu sehen. Das kann schon das Erleben des 18. Geburtstags sein." Mess- und deklarierbar sei Erfolg oder Misserfolg letztlich nicht. Brill fügte hinzu: "Wir machen Hilfepläne, aber keine Lebenspläne. Was die Leute draus machen, ist ihre Sache." Er erläuterte, nicht das Jugendamt gehe auf die Leute zu, es sei umgekehrt. Die Mitarbeiter liefen nicht mit dem "sozialen Bauchladen" herum. Als schwierig bezeichnete er zudem das Zusammenspiel mit dem Gericht. Mit ihm an Bord sei das Jugendamt nicht mehr Herr des Verfahrens. Angeforderte Gutachten entwickelten "Wucht", weil die Richter dem Jugendamt darüber Aufträge erteilen könnten.

Landrat Sören Meng dankte den Mitarbeitern für die "sehr plastische Information".

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