Kolumne Purzelbaum im Abfallgefäß

Och, alles rot! Ja, da hat er gestaunt, der kleine Bub, als er den Kariestest gemacht hat und danach seine Zähnchen gefärbt waren. In den 80ern war das, Werbung für Zahnpasta. Würde es jenen Knirps heute an den Furpacher Gutsweiher verschlagen, käme ihm vermutlich selbiger Satz über die Lippen.

Über die Verbotsschilder am Gutsweiher von Furpach
Foto: SZ/Robby Lorenz

Denn dort stehen jetzt große Tafeln, auf denen auch alles rot ist. Satte zwölf Verbote sind darauf abgebildet, und, wie es sich gehört, ordentlich als solche gekennzeichnet. Sicher, die Frage ist berechtigt, ob es angesichts der Vielzahl dessen, was man dort alles nicht darf, angebracht gewesen wäre, ein Schild mit dem Erlaubten aufzustellen. Atmen, zum Beispiel, darf man rund um den Weiher nach Lust und Laune. Vor sich hin pfeifen wohl auch, nur nicht zu laut, sonst wird einem ruckzuck eine „überlaute Musikdarbietung“ unterstellt. Und das ist verboten. Wobei der Begriff „überlaut“ sehr dehnbar ist. Ich beispielsweise empfinde Helene-Fischer-Musik im Nano-Dezibel-Bereich bereits oberüberlaut, aber nun gut. Auch wer gerne Purzelbäume schlägt oder sich im Handstand übt, sollte das „beliebte Naherholungsziel“ meiden, denn das fällt vermutlich unter „gefährdendes Bewegungsspiel“ und hat in dem „malerischen Ambiente“ wirklich nichts zu suchen. Eislaufen ist übrigens erlaubt. Verboten ist es nur auf Eisflächen. Das ist ganz klipp und klar so formuliert. Wer also den Drang verspürt, auf Schlittschuhen durch die Flora zu rutschen – am Gutsweiher ist er willkommen. Auch hat man sich bei der Stadt Neunkirchen sehr darum bemüht, die Verbote in perfektem Amtsdeutsch zu formulieren, was wundervolle Blüten trägt, wie etwa die vom Verbot der „Abfallablegung außerhalb der Abfallgefäße“. Da muss man erst mal drauf kommen. Solche Formulierungen müsste man glatt verbieten. Und am besten mit einem Schild am Rathaus darauf hinweisen. In Rot, versteht sich.

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