Trauertage: Schranken an Friedhöfen bleiben geschlossen

Neunkirchen · . Am Volkstrauertag, 15. November, und am Totensonntag, 22. November, ist das Befahren der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen nicht gestattet. Die Schranken des Zentralfriedhofes in Furpach und des Friedhofes Wiebelskirchen bleiben daher an diesen Tagen verschlossen.

Außerdem weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass bis 31. März das Befahren der Friedhöfe donnerstags von 8 bis 17 Uhr und sonntags von 9 bis 14 Uhr gestattet ist. In dieser Zeit sind für Besucher die Friedhöfe von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

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