Stadtverwaltung erinnert Hundehalter an Meldepflicht

Neunkirchen · . Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt die Bescheide über Grundbesitzabgaben 2016. Das teilt die Stadtpressestelle mit. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag.

Abfallgebührenbescheide werden Hauseigentümern Mitte bis Ende Februar vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt. Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits dieser Tage versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar. Mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung (grün) für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt übersandt. Mit dieser Berechtigung können kompostierfähige Massen von Neunkircher Grundstücken bis zu einem eventuellen Inkrafttreten einer kommunalen Gebührensatzung, kostenfrei auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Gewerbetreibende benötigen für die kostenfreie Anlieferung eine Einzelberechtigung der Abteilung Steuern im Rathaus, Tel. (0 68 21) 20 23 18, -319 oder -320. Hundehalter , die ihrer Meldepflicht bisher nicht nachgekommen sind, müssen ihre Hunde melden (Steuerabteilung, Tel. (0 68 21) 20 23 21). Der Ordnungsdienst kontrolliert verstärkt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort