Kellernutzung Stadt warnt vor illegal genutzten Kellerräumen

Neunkirchen · Aus gegebenem Anlass, so heißt es in einer Mitteilung der Neunkircher Stadtpressestelle, weist die untere Bauaufsichtsbehörde darauf hin, dass die nicht genehmigte Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken und die nicht genehmigte Nutzung von Garagen zu Werkstätten unzulässig sind. Hintergrund sind mehrere Anwesen, in denen Menschen in Kellerräumen untergebracht wurden; teilweise mit Matratzen auf den Kellerböden, ohne Fenster, mit unzureichendem ersten und fehlendem zweiten Rettungsweg. Zudem gab es auch Fälle der Bodenverunreinigung durch illegale Nutzung von Garagen und Grundstücken zu Reparaturzwecken.

Wenn diese Fälle der nicht genehmigten Nutzung bekannt werden, kann dies zu einer sofortigen Nutzungsuntersagung durch das Bauordnungsamt führen, heißt es weiter. Denn eine baurechtlich illegale Nutzung von Gebäuden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 250 000 Euro geahndet werden.

Info: Bauordnungsamt der Kreisstadt Neunkirchen, Telefon (0 68 21) 202-523

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