Stadt nimmt Hundehalter in die Pflicht

Neunkirchen · Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2015. Das teilt die Stadtpressestelle mit. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag.

Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits Anfang Januar versandt. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar.

Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2015 (rosa) für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Damit können kompostierfähige Massen, die von Neunkircher Grundstücken stammen, bis zu einem eventuellen Inkrafttreten einer kommunalen Gebührensatzung kostenfrei auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Gewerbetreibende benötigen für die kostenfreie Anlieferung eine Einzelberechtigung, die bei der Abteilung für Steuern im Rathaus ausgestellt wird, Telefon (0 68 21) 202-318, -319, -320. Hundehalter , die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden. Der städtische Ordnungsdienst ist angewiesen, verstärkt zu kontrollieren. Zuständig für die Anmeldung im Rathaus ist die Steuerabteilung, Zimmer 321, Telefon (0 68 21) 202- 321.

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