Hinweis Stadt Neunkirchen Unfallgefahr wegen Laub-Alarm
Herbstlaub, das in größeren Mengen auf den Gehwegen und Straßen landet, muss geräumt werden. Dazu sind alle Anlieger laut Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Neunkirchen rechtlich verpflichtet.
30.10.2019
, 20:16 Uhr
„Gereinigt werden muss so oft wie nötig“, darauf weist Christian Schicke von der Abteilung Bau- und Friedhofsverwaltung hin. Geht doch – vor allem „in Kombination mit Regen und Frost“ – von den Blättern eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr aus.