Hinweis Stadt Neunkirchen Unfallgefahr wegen Laub-Alarm

Herbstlaub, das in größeren Mengen auf den Gehwegen und Straßen landet, muss geräumt werden. Dazu sind alle Anlieger laut Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Neunkirchen rechtlich verpflichtet.

„Gereinigt werden muss so oft wie nötig“, darauf weist Christian Schicke von der Abteilung Bau- und Friedhofsverwaltung hin. Geht doch – vor allem „in Kombination mit Regen und Frost“ – von den Blättern eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr aus.

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