Stadt bremst Ansiedlung von Vergnügungsstätten

Neunkirchen · Die Marktstraße und die Obere Bahnhofstraße/Am Steilen Berg in Neunkirchen waren von den nötigen Bebauungsplanänderungen betroffen. In beiden Fällen fielen die Ratsentscheidungen einstimmig.

Stadtverwaltung und Stadtrat wollen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Bereich der Innenstadt besser kontrollieren und in manchen Gebieten auch verhindern. Grundlage dafür bildet das im Dezember 2010 verabschiedete Vergnügungsstättenkonzept. Dazu ist es notwendig, stellenweise die gültigen Bebauungspläne anzupassen. Zwei Planverfahren hatte der Rat auf der Tagesordnung seiner Sitzung.

Mit einem neuen Bebauungsplan 125 Marktstraße soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten verhindert werden. Außerdem will die Verwaltung die "vorhandenen Nutzungsstrukturen im Bereich der Marktstraße stabilisieren", wie es in der Sitzungsvorlage heißt. Betroffen sind beide Seiten der Marktstraße zwischen der Einmündung Heizengasse und der Kreuzung Marktstraße/Brunnenstraße/Hohlstraße - planungsrechtlich ein Mischgebiet mit Wohn- und Geschäftshäusern. Der Planentwurf passierte den Rat einstimmig. Die Unterlagen werden für einen Monat zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt.

Einen guten Schritt weiter ist die Verwaltung im Bebauungsplanverfahren 104 Obere Bahnhofstraße/Am Steilen Berg. Hier hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange bereits stattgefunden. Wesentliche Einwände, die eine Anpassung der Planung erfordert hätten, waren nicht eingegangen. Der Beschluss zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fiel einstimmig. Im zweiten Schritt, ebenfalls einstimmig, folgte der Satzungsbeschluss. Der neue Bebauungsplan ist damit nach seiner Veröffentlichung gültig.

Auch hier soll der Bebauungsplan die weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten verhindern. "Nur durch dieses aktive Eingreifen in den abwärtsverlaufenden Entwicklungsprozess und Identitätsverlust" könne die Stadt eine innerstädtische Struktur mit Schwerpunkt Wohnnutzung schaffen, heißt es in den Planunterlagen. Außerdem wird für die neu gestaltete Grünfläche am Wolsztyner Platz eine deutliche Einschränkung in Sachen Werbung vorgenommen. Videowände und Laufwerbung sind ausgeschlossen, eine mögliche Werbefläche auf drei Quadratmeter begrenzt. So soll der Platz als Kommunikationsraum und Portal zur Stadt erhalten bleiben. Durch den Ausbau des Endpunktes der Bahnhofstraße komme die Stadt dem Ziel, die ehemalige Einkaufsachse (Bahnhofstraße) gestalterisch aufzuwerten und funktional anzupassen, "einen großen Schritt näher".

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