Selbstbestimmt leben bis zuletzt
Kreis Neunkirchen · Was ist rechtliche Betreuung eigentlich genau? Wie soll eine Vorsorgevollmacht aussehen? Diese Fragen werden auf einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 8. September, in Neunkirchen beantwortet.
. Martin Eisenbeis und Nina Heinrich vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM), Monika Golzer von der Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen und Bernhard Klasen, der Direktor des Amtsgerichtes Ottweiler, haben ein gemeinsames Anliegen. Sie möchten, dass die Menschen im Kreis Neunkirchen besser informiert werden über rechtliche Betreuung und Vorsorge. "Immer noch geistert der Begriff der Entmündigung umher, wenn über Betreuung gesprochen wird", bringt es Martin Eisenbeis im Gespräch mit der SZ im Vorfeld des Info-Tages (siehe nebenstehender Kasten) auf den Punkt.
"Entmündigung" gibt es schon seit gut 25 Jahre nicht mehr, heute dreht sich nach den Erläuterungen der Experten alles um höchstmögliche Selbstbestimmung der Person, die sich einem Betreuer anvertraut. "Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können", so eine verständliche Definition des Begriffes. Wobei Betreuung kein dauerhafter Zustand sein muss. "Es wird regelmäßig geprüft, ob die Betreuung aufrecht erhalten werden soll. Ändert sich der Zustand der betroffenen Person, kann sie das Heft des Handelns auch wieder ganz allein übernehmen", erläutert Bernhard Klasen, der auch Betreuungsrichter ist. In den meisten Fällen übernimmt ein Angehöriger die Betreuung. Steht aus diesem Bereich niemand zur Verfügung bieten sich auch ehrenamtliche oder professionelle Betreuer an. Dass der Betreute sein Mitspracherecht nicht nicht aufgeben muss, wurde von dem Quartett im SZ-Gespräch klar unterstrichen.
Auch in Sachen Vorsorgevollmacht gehen die Fachleute von Informationsdefiziten aus. Sie raten daher dringend, sich fachlich beraten zu lassen, um auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen zu finden. An der Informationsbörse (veranstaltet von Kreis und SKFM) am 8. September nehmen teil: Amtsgericht, Betreuungsbehörde, Betreuungsverein, Sozialdienst Landkreis Neunkirchen , Pflegestützpunkt, Krankenhaus-Sozialdienst, ambulantes und stationäres Hospiz, Spezialisierte, ambulante Palliativ-Versorgung, Innungsverband der Bestatter.
landkreis-neunkirchen.de
Zum Thema:
Auf einen Blick Die Info-Veranstaltung am Mittwoch, 8. September, 13.30 bis 17.30 Uhr, findet statt im Konferenzraum im Dienstgebäude des Kreises in der Saarbrücker Straße 1 in Neunkirchen . Sie wird eröffnet durch Landrat Sören Meng und Martin Eisenbeis vom SKFM. Anschließend erläutert Thorsten Burbes die Eckpunkte des Betreuungsrechtes. Jeweils halbstündige Impulsreferate vertiefen die Themen des Tages. Um 14.15 Uhr spricht Bernhard Klasen, Direktor des Amtsgerichts Ottweiler und Betreuungsrichter, über "Selbstbestimmtes Leben bis zum Tod - guter Umgang mit einer Patientenverfügung". Johannes Schmidt-Drewniok, Direktor des Amtsgerichtes Neunkirchen und Betreuungsrichter, befasst sich mit "Freiheitsentziehenden Maßnahmen - Konflikt zwischen Verletzungsrisiko und Selbstbestimmung". "Betreuungsvermeidung - Welche Möglichkeiten bietet eine Versorgungsvollmacht?" ist das Thema des Notars Dr. Matthias Beck. Der Besuch ist kostenfrei, die Infostände sind während des gesamten Nachmittags zur Beratung besetzt. sl