Namensrecht Die freie Namenswahl bei Ehepaaren feiert Jubiläum

Homburg/Neunkirchen · Bei Nachnamen ist heute so ziemlich alles möglich. Überall ist der Trend zu erkennen: Jeder behält den Namen, den er hat.

 Bei der Wahl der Nachnamen nach Eheschließungen sind seit nunmehr 25 Jahren mehrere Möglichkeiten gegeben. Viele behalten ganz einfach ihren Namen auch nach der Hochzeit.

Bei der Wahl der Nachnamen nach Eheschließungen sind seit nunmehr 25 Jahren mehrere Möglichkeiten gegeben. Viele behalten ganz einfach ihren Namen auch nach der Hochzeit.

Foto: dpa/Patrick Pleul

In der Redaktion ist wirklich alles vertreten. Zwei Mal der Klassiker, einmal der Kompromiss, und schließlich zwei Mal die individuelle Lösung der Minderheit. Zumindest, was die Entscheidung zum Nachnamen der Kolleginnen anbelangt. Die Kollegen selbst halten es eher klassisch: Der Nachname des Mannes ist hier auch seit den mehr oder weniger lange zurückliegenden Eheschließungen Nachname geblieben. Dabei muss das schon lange nicht so sein. Seit nunmehr 25 Jahren eröffnet das damals geänderte Namensrecht ganz neue Möglichkeiten. Dabei kann der gemeinsame Familienname sowohl der des Mannes als auch der der Frau sein. In der Mehrzahl der Fälle – siehe oben – ist es immer noch der Name des Mannes. Noch immer ist das bei über 90 Prozent der Fall. Das zeigt zumindest die Statistik des Standesamtes in Neunkirchen. Auch in den Nachbarstädten Homburg und St. Ingbert dürfte es nicht anders sein, wie unsere Umfrage ergab.

So haben 2009 insgesamt 240 der hier getrauten Paare einen gemeinsamen Ehenamen angenommen. 228 (95 Prozent) den des Mannes, nur zwölf (fünf Prozent) den der Frau. Bei 26 Paaren, also elf Prozent, gibt es einen Doppelnamen. Das hat sich die Jahre über kaum verändert. 2010 haben 96 Prozent und damit 209 von insgesamt 218 Paaren den Männer-Namen, neun (vier Prozent) den Frauennamen angenommen. Doppelnamen gibt es in acht Prozent der Fälle, bei 17 Paaren. 16 Paare (sieben Prozent) sind das in 2011. In diesem Jahr waren einige mutiger. Von 236 sind immerhin „nur“ noch 93 Prozent pro Mann, 16 (sieben Prozent) pro Frauennamen. Große Veränderungen zeichnen sich in der Statistik des Standesamtes ab 2012 ab. Nur noch 93 Prozent der insgesamt 273 Paare wählen einen gemeinsamen Ehenamen. Unter den 258 Paaren sind 238 für den Namen des Mannes, 22 für den Namen der Frau. Für einen Doppelnamen entscheiden sich 21. 15 Prozent der Paare und damit sechs Prozent tragen keinen gemeinsamen Ehenamen mehr. Diese Tendenz ist die nächsten Jahre steigend. Von den 196 Eheschließungen sind 2013 nur 175 (89 Prozent) bereit für einen gemeinsamen Namen, 161 für den des Mannes, 14 für den der Frau und 17 mit Doppelnamen. 21 Paare (also elf Prozent) haben keinen gemeinsamen Ehenamen. Für diese letztgenannte Lösung entscheiden sich im Jahr 2014 15 von insgesamt 204 Paaren (sieben Prozent). Der Rest, 189 (93 Prozent), trägt einen gemeinsamen Namen, 173 den des Mannes, 16 den der Frau, 13 davon Doppelnamen.

2015 überschreitet die Zahl der Paare, die keinen gemeinsamen Ehenamen haben, wieder die Zehn-Prozent-Hürde. Insgesamt zwölf Prozent von 221 Eheschließungen, das sind 27 Paare, entscheiden sich dafür. Es bleiben 194 (88 Prozent), die ihr Leben unter gemeinsamem Namen weiterführen, 179 mal in dem des Mannes, 15 mal in dem der Frau, 19 mit Doppelnamen. 22 mal für den Doppelnamen entscheiden sich 2016 Paare. Insgesamt trauen sich 228 Paare, davon 203 mit gemeinsamem Namen – 185 mal Mann, 16 mal Frau –, 25 Paare behalten ihren Namen. 28 sind dies im Folgejahr. Von 247 Paaren entscheiden sich im Jahr 2017 219, das sind 98 Prozent, für einen gemeinsamen Namen. 185 nehmen den Namen des Mannes, 18 den der Frau, 26 tragen seitdem einen Doppelnamen. Ihren Namen behalten 28, gleich elf Prozent. Und die Zahlen verändern sich weiter, die Tendenz in Richtung „kein gemeinsamer Ehename“ ist steigend. So waren es 2018 nur noch 85 Prozent, die einen gemeinsamen Ehenamen annahmen (231 Paare). 210 entschieden sich für den Namen des Mannes, 21 für den der Frau, 24 davon für einen Doppelnamen. 15 Prozent der Eheschließenden, das sind 42, haben ihren Namen behalten. Bei SZ-Anfrage sind in diesem Jahr auf dem Standesamt bislang 40 Ehen geschlossen worden. In 33 Fällen mit gemeinsamem Namen (31 mal Mann, zwei Mal Frau, ein Doppelname). Die sieben Paare ohne gemeinsamen Namen entsprechen 18 Prozent.

Wer jetzt noch nicht ausreichend verwirrt ist, dem seien hier noch einmal die Möglichkeiten genannt. Es gibt den Klassiker: gemeinsamer Name. Das Paar kann sich entscheiden, ob der Name des Mannes oder der Frau. Wer von seinem Ursprung noch ein Stückchen behalten möchte, für den besteht die Möglichkeit des Kompromisses Doppelnamen. Übrigens: Auch nach einer Scheidung behält man den Namen und er wird behandelt wie der Geburtsname. Es sei denn, man will ihn ausdrücklich ablegen. Einen Doppelnamen kann übrigens nur einer tragen. Die Reihenfolge der Namen ist egal. Die Kinder aber erhalten den Namen des Hauptnamensgebers, also wie man der Statistik entnehmen kann, meist den des Mannes. Im Falle von Scheidungen und Wiederverheiratung wird es mit Doppelnamen kompliziert. Hat jeder seinen Namen behalten, dann muss im Falle der Kinder entschieden werden. Bis 1991 war der Name des Mannes automatisch Geburtsnamen, sollte man sich nicht einigen können. Dann wurde das als verfassungswidrig erklärt. Nun hat man einen Monat Zeit zum Würfeln.

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