Sauber essen und trinken

Neunkirchen · Wer wissen wollte, was ein Wasserbuch ist, war bei der Info-Veranstaltung des Landkreises Neunkirchen zur Hygiene auf Volks- und Vereinsfesten richtig. Zu erfahren war unter anderem auch, was ein Spuckschutz ist.

. Wie heißt es bei Ankündigungen zu Festivitäten immer so schön: Fürs leibliche Wohl ist gesorgt. Damit die auf Volks- und Vereinsfesten angebotenen Speisen und Getränke tatsächlich zum Wohlbefinden beitragen, müssen jedoch eine ganze Reihe Vorschriften rund um die Hygiene beachtet werden. Mit einer diesbezüglichen Informationsreihe zieht das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz derzeit durch die Landkreise. Nun ging es nach Neunkirchen . Zusammen mit dem Landkreis und den Kreisgesundheitsinspektoren lud das Ministerium ins Landratsamt - und traf damit offenbar einen Nerv.

Mehr als 80 Vereinsvertreter und damit deutlich mehr als erwartet, waren anwesend, als Hans-Werner Schwindling, zuständig beim Gesundheitsamt für die Trinkwasserüberwachung, das erste Referat hielt. Während es für die meisten Standbetreiber selbstverständlich sein dürfte, nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene Schläuche zu verwenden, ist das Führen eines so genannten Wasserbuches zwar gefordert, kommt aber praktisch in der Realität nicht vor, berichtete Schwindling. Generell ist der Umgang mit Trinkwasser nicht ganz ohne: So müssen beispielsweise Schläuche spätestens nach 72 Stunden Nutzung durchgespült werden - mit einer Fließgeschwindigkeit von mindestens zwei Metern pro Sekunde: "Holen sie sich einen Zehn-Liter-Eimer, der muss in 20 Sekunden voll sein", empfahl der Experte.

Um die Dringlichkeit der Maßnahmen zu verdeutlichen, konstruierte Schwindling den Fall, dass durch verkeimtes Trinkwasser Bakterien ins Speise-Eis gelangen. "Festbesucher verzehren das und erkranken." In der darauffolgenden Ermittlung würde auch geschaut, wann die Trinkwasseranlage zuletzt desinfiziert wurde. "Da bewegen wir uns schon im Bereich Körperverletzung, nicht nur der Ordnungswidrigkeiten."

Es gilt die "Kettenverantwortung" - vom Vorsitzenden über den Festbeauftragten bis zum Standdienst, legte Matthias Hartz vom Landesamt für Verbraucherschutz anschließend dar und empfahl das Führen eines Helferplanes, mit dem man Zuständigkeiten nachprüfbar fixiere. Neben Richtlinien zum Aufbau der Stände, der Lagerung und Kühlung der Lebensmittel ging es auch um den richtigen Mülleimer (mit Fußpedal), leicht herstellbaren "Spuckschutz" (Plexiglas heiß föhnen) oder den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum. Während Zusatzstoffe wie Phosphat oder Farbstoffe deklariert werden müssen, ist die Kennzeichnung von Allergenen wie Gluten oder Nüssen keine Pflicht: "Wir empfehlen es aber", so Hartz.

Angekommen sein dürfte bei seinen Zuhörern ebenfalls, dass Müllsäcke gänzlich ungeeignet zum Abdecken von Lebensmitteln sind und die Verwendung von Einweghandschuhen keineswegs das Hygiene-Nonplusultra: "Im Gegensatz zur dreckigen Hand geht damit das Schmutzgefühl verloren."

Nicht verlieren sollte man angesichts der vielen Vorgaben dagegen die Lust am Festefeiern: "Wir Lebensmittelkontrolleure stehen auf ihrer Seite", betonte Matthias Hartz und ermunterte die Anwesenden, sämtliche Hilfsangebote - von der Broschüre bis hin zum Vor-Ort-Termin - rege zu nutzen.

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