Stadtpressestelle hat gerechnet Ordnungsamt Neunkirchen meldet bereits 3995 Arbeitsstunden

Neunkirchen · Seit 20. März arbeiten die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) Neunkirchen in sieben Zweier-Teams. Bis zu den weitreichenden Lockerungen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen am 4. Mai waren fast ausschließlich sie in Sachen „Corona“ eingesetzt, wie die Stadtpressestelle auf Anfrage mitteilt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verkehrsüberwachung sowie des Ermittlungsdienstes des Ordnungsamtes ergänzen seit dem 4. Mai den Kommunalen Ordnungsdienst. Die Einsatzleitung erfolgt durch den Leiter und die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes. Dienstzeiten wurden auf Sonn- und Feiertage ausgedehnt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zwischen 8 und 22 Uhr an Werktagen sowie zwischen 10 und 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen unterwegs, um die Einhaltung der Vorgaben zu Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum sowie in Gewerbe und Handel zu überwachen und – wenn notwendig – auch durchzusetzen. An Markttagen beginnt der Arbeitstag bereits kurz nach 6 Uhr. Bis Ende dieser Woche, so heißt es aus dem Rathaus, addiert sich so der Personaleinsatz beim Ordnungsamt der Kreisstadt in der Corona-Krise auf rund 3995 Arbeitsstunden.

Zu Beginn konzentrierten sich die Anfragen beim Ordnungsamt auf Alltagsprobleme, insbesondere Fragen wie: „Darf ich noch umziehen? Was muss ich beachten?“, „Darf ich, um spazieren zu gehen, auch größere Strecken mit dem Auto fahren?“, „Darf ich mit meiner Freundin und deren Kindern zusammen spazieren gehen?“ oder „Darf ich meine Mutter besuchen?“. Mit Öffnung des Einzelhandels ging es zunächst um Fragen nach der Möglichkeit der Flächenbegrenzung nach der damaligen 800-Quadratmeter-Regelung sowie den Umgang mit Ladenstraßen in Einkaufszentren. Mit der Neuregelung zur Öffnung des Einzelhandels ging und geht es verstärkt darum, die Vorgaben der Verordnung vor Ort durchzusetzen. Insbesondere die Zugangskontrolle – die sicherstellen soll, dass nur die maximal zulässige Zahl von Kunden ein Ladenlokal betreten – wollten einige Einzelhändler zunächst nicht umsetzen. Sie wollten lediglich am Ausgang die Zahl der Kassenbons zählen und die Anzahl der Einkaufswagen beschränken. Es wurden Informationszettel über die im Saarland geltenden Regeln verteilt, Ordnungswidrigkeitsanzeigen mussten angedroht, in bisher drei Fällen auch aufgenommen und an den Landkreis weitergeleitet werden. Bei den Kontrollen im Einzelhandel zeigte sich wiederholt, dass Kostenoptimierung durch den Verzicht auf eine Einlasskontrolle wichtiger war als der Gesundheitsschutz für Kunden und Belegschaft.

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