Ordnungsamt mahnt Autofahrer: Gehwege nicht zuparken

Neunkirchen · . Das Ordnungsamt erreichen vermehrt Klagen über zugeparkte Gehwege. Gerade Gehbehinderten und insbesondere Rollstuhlfahrern ist es oft nicht möglich, an den verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen vorbei zu kommen.

Sie müssen dann, sich selbst und den fließenden Verkehr gefährdend, auf die Fahrbahn ausweichen, obwohl auch dies Fußgängern gerade aus Sicherheitsgründen verboten ist. Darauf weist die Stadtpressestelle hin. Hier sei Rücksichtnahme und Einsicht der Autofahrer gefordert. Auf Gehwegen darf nur dann geparkt werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung beziehungsweise Markierung erlaubt ist. Dabei hat der Parkende das Fahrzeug auch innerhalb dieser Kennzeichnungen abzustellen und kann den Standplatz nicht nach Belieben wählen. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro geahndet werden kann. In extremen Fällen kann auch das Abschleppen des Fahrzeuges verfügt werden. Die Stadtverwaltung bittet nicht nur in der Innenstadt, sondern gerade auch in den Wohngebieten Gehwege nicht zu beparken und diese Flächen den schwächsten Verkehrsteilnehmern zu überlassen, so heißt es abschließend.

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