Oberlandesgericht: Blitzer-Urteil ist rechtskräftig
Neunkirchen · Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsbeschwerde im Neunkircher Blitzerurteil als unbegründet abgewiesen. Der Anwalt Tim Oliver Feber hatte beim Versuch, seinen Mandaten vor einem 15-Euro-Knöllchen zu bewahren, die Auswertungspraxis der Blitzerdaten wegen der Beteiligung des Unternehmens Jenoptik in Frage gestellt (wir haben berichtet).
20.09.2016
, 20:35 Uhr
Das Neunkircher Amtsgericht bestätigte Mängel im Verfahren und sprach Febers Mandanten frei. Durch die Entscheidung des OLG, die Rechtsbeschwerde zu verwerfen, ist das Neunkircher Urteil rechtskräftig. Die Stadt hat ihre Auswertungspraxis nach eigenen Angaben bereits nach dem Urteil des Amtsgerichtes angepasst.