OB Fried: Neues Glücksspielgesetz geht nicht weit genug

Neunkirchen. OB Fried begrüßt zwar, dass die Große Koalition nunmehr die überfällige Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland auf den Weg gebracht hat, jedoch zeigt er sich enttäuscht, dass der Mitte Mai im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf deutlich hinter den Eingriffsmöglichkeiten, die der ab 1

Neunkirchen. OB Fried begrüßt zwar, dass die Große Koalition nunmehr die überfällige Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland auf den Weg gebracht hat, jedoch zeigt er sich enttäuscht, dass der Mitte Mai im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf deutlich hinter den Eingriffsmöglichkeiten, die der ab 1. Juli geltende Glücksspielstaatsvertrag gegenüber dem Spielhallenwesen biete, zurück bleibe. So eine Mitteilung der städtischen Pressestelle.

Weitere Maßnahmen nötig

Zwar sei zukünftig ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen sowie ein Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäudekomplex vorgesehen, jedoch seien die Regelungen im Gesetzentwurf nicht geeignet, die notwendige Eindämmung der Spielhallenflut zu erreichen. Eine wirksame Reduzierung des Spielangebots und damit des Suchtpotenzials durch das Automatenspiel wird nach fester Überzeugung des Neunkircher Verwaltungschefs nur durch weitere Maßnahmen erzielt. Er fordert die zeitliche Beschränkung der Spielhallenerlaubnis auf längstens 15 Jahre, ein Verbot des Betriebs von Spielhallen in Gemeinden mit weniger als 15 000 Einwohnern sowie eine an der jeweiligen Gemeindegröße orientierten maximal zulässigen Zahl an Spielhallen.

Außerdem fordert Fried die Einhaltung eines Mindestabstands von 500 Metern auch zu Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen.

Frühere Sperrzeit gefordert

Ebenso müsste die Sperrzeit, derzeit vorgesehen für die Zeit zwischen vier und zehn Uhr, früher in der Nacht beginnen. Lediglich die ohnehin umsatzschwachen Morgen- und Vormittagsstunden mit einer Sperrzeit zu belegen, sei sehr unzureichend. Letztlich sieht Fried in der Zuständigkeitszuweisung an das Landesverwaltungsamt eine Beschneidung der Kommunalen Selbstverwaltung, da sich die kommunale Beteiligung auf ein bloßes "im Benehmen mit der Kommune" beschränken soll. red

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