Tierrettung Nicht jeder Fuchs auf dem Dach ist in Not

Neunkirchen · Im vergangenen Jahr rückte die Feuerwehr Neunkirchen zu neun Tier-Notrufen aus. Es kann aber auch sein, dass die Gefahrenlage täuscht.

 Dieser Fuchs verirrte sich Ende Juni auf des Vordach des Saarpark-Centers. Ratlos kletterte der kleine Fuchs vor der Feuerwehr davon.

Dieser Fuchs verirrte sich Ende Juni auf des Vordach des Saarpark-Centers. Ratlos kletterte der kleine Fuchs vor der Feuerwehr davon.

Foto: Willi Hiegel

Ein Fischreiher verfängt sich in einer Angelschnur und kann sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien. Wie soll sich eine Person, die ein solches Szenario beobachtet, verhalten, wen gilt es zu informieren und wer zahlt die Rettungsaktion? Die SZ-Redaktion in Neunkirchen ist diesen Fragen auf den Grund gegangen und hat im Rathaus Antworten erhalten. „Wer eine verletzte Katze oder ein angefahrenes Reh findet, der sollte zuerst die nächste Polizeidienststelle informieren“, sagt Brigitte Neufang-Hartmuth, Pressesprecherin der Stadt Neunkirchen. Von dort aus werde der Fall weiter bearbeitet und gegebenenfalls an die zuständige Stelle, zum Beispiel ans Ordnungsamt oder die Jagdpächter, weiter geleitet. Im Fischreiher-Fall bemerkten Passanten das Tier und alarmierten die Feuerwehr. Diese konnte mithilfe eines Schlauchbootes den Fischreiher retten und einem Tierarzt für weitere Untersuchungen übergeben.

Aber wie sieht es mit Feuerwehreinsätzen generell zur Rettung von Tieren aus. „Grundsätzlich kann und soll die Feuerwehr gerufen werden, wenn sich ein Tier in einer Notlage befindet, aus der es sich aus eigener Kraft nicht befreien kann“, erklärt die Pressesprecherin. Aber nicht jede Situation sei automatisch auch eine Notlage. Der Beobachter müsse abwägen, ob das Tier wirklich Hilfe benötigt. „Nicht jede Katze auf einem Baum sei automatisch in Not“, sagt Neufang-Hartmuth als Beispiel. Einige Tiere sitzen auch gerne auf erhöhten Plätzen, um die Umgebung im Blick zu haben. Ein anderer Notruf zeigt, dass manche Tiere nicht in Not sind, obwohl es für den Betrachter so scheint: In der Vergangenheit wurde die Feuerwehr mehrfach alarmiert, um einen angeblich festgefrorenen Schwan auf einem Weiher zu retten. „Der Einsatz der Feuerwehr war in diesem Fall jedoch nicht nötig, da das Tier in keiner Notsituation war, sondern einfach nur ruhig auf der Eisfläche saß“, erklärt Neufang-Hartmuth. Die Rettung eines Tieres durch die Feuerwehr sei grundsätzlich kostenlos, erklärt sie weiter. Jedoch mit einer Ausnahme: „Der Einsatz der Feuerwehr ist allenfalls dann kostenpflichtig, wenn der Halter des Tieres den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.“ Beispielsweise den eigenen Hund absichtlich in eine Notsituation gebracht hat, aus der sich der Vierbeiner nicht selbst befreien kann.

Im vergangenen Jahr rückte die Feuerwehr Neunkirchen zu neun Tier-Notrufen aus. Neben Katzen, Schwänen und Fischreihern müssen Feuerwehrmänner auch zeitweise Wildtiere retten oder auch vertreiben. Am Dienstagmorgen, 27. Juni, verirrte sich ein Fuchs auf das Vordach des Saarpark-Centers in der Stummstraße. Passanten alarmierten die Freiwillige Feuerwehr Neunkirchen, die versuchte, mithilfe einer Drehleiter dem Fuchs zu helfen. Einsatzleiter Andreas Groß weiß aus Erfahrung, dass ein Fuchs zu flink ist, um ihn zu fangen und instinktiv vor dem Menschen flüchtet. Das Tier schien auch nicht verletzt zu sein. So entschied sich Groß dem Fuchs den Weg vom Dach in die Freiheit zu weisen. Mit einem Rettungskorb näherten sich die Feuerwehrmänner dem Fuchs, der die Flucht ergriff und auf die tiefer gelegene Glasbrücke sprangt. Von dort drängten ihn die Männer weiter auf das noch tiefer gelegene Vordach und danach auf die Straße. Der Fuchs ergriff sofort die Flucht. In einem solchen Fall muss dem verirrten Tier nach der Rettung nicht medizinisch geholfen werden.

Was passiert jedoch, wenn eine gefundene Katze verletzt ist. Wer zahlt dann den Tierarzt? „Die Stadtverwaltung übernimmt dann die Kosten für von ihr beauftragte Behandlungskosten von Fundtieren“, sagt Neufang-Hartmuth. Aus diesem Grund sei es auch wichtig, den Tierfund sofort zu melden. In insgesamt sieben Fällen hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr die Tierarztkosten für gefundene und verletzte Tiere übernommen. „Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 780 Euro. Die Kosten rechnet die Stadtverwaltung über den Sammelbegriff „sonstige polizeiliche Maßnahmen ab“, sagt Neufang-Hartmuth. Falls das Tier jedoch einen Besitzer hat, den Tierärzte über einen Chip oder eine Tätowierung finden und kontaktieren können, muss dieser die Kosten für sein verletztes Tier übernehmen. So gelangen auch vermisste Tiere wieder zu ihrem Herrchen zurück.

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