„Sinnvoll, aber nicht realisierbar“ Neue Regeln für Hundehalter: Gassigehen künftig nur noch mit Stechuhr?

Landkreis Neunkirchen · Mit Beginn diesen Jahres sind für Hundehalter neue Regeln in Kraft getreten. Das sogenannte Gassi-Gesetz erweitert die Tierschutz-Hundeverordnung. Wir haben nachgehört: Was ist davon zu halten?

 Das neue Gassi-Gesetz regelt die Behandlung von Hunden neu. Unter anderem festgeschrieben ist eine Stunde Gassi-Gehen täglich. Dem 14-jährigen Labrador Lars ist das egal, der hat sein Frauchen gut erzogen.

Das neue Gassi-Gesetz regelt die Behandlung von Hunden neu. Unter anderem festgeschrieben ist eine Stunde Gassi-Gehen täglich. Dem 14-jährigen Labrador Lars ist das egal, der hat sein Frauchen gut erzogen.

Foto: Elke Jacobi

Mischlingshündin Emmi ist am liebsten den ganzen Tag draußen, liegt gemütlich im Garten. Lange Spaziergänge sind eher nicht so ihr Ding. Und schlechtes Wetter eigentlich auch nicht. Da ist der kleine Terrier Mecky schon von anderem Kaliber. Herrchen und Frauen können dem jungen Hund gar nicht oft genug die Leine umschnallen um vor die Tür zu gehen, wie auch immer das Wetter auch wird. Der bereits 14 Jahre alte Lars hingegen mag seine Rundgänge noch immer. Nur allzu lange dürfen sie für den Labrador nicht mehr sein, so ein alter Herr wird schnell müde. Hundehalter wissen es längst: Jeder Hund hat seine Eigenarten. Da bleibt meist nichts übrig, als darauf einzugehen und die eigenen Gewohnheiten entsprechend anzupassen.