Frauentag Nach Krebserkrankung zurück in den Job

Kreis Neunkirchen · Gerade für Frauen ist der berufliche Wiedereinstieg oft schwer. Der KID bietet Hilfe und Beratung.

Nach erfolgreicher Therapie einer Krebserkrankung steht für Frauen häufig der Wunsch nach einer Rückkehr in den Beruf im Fokus. Der Schritt zurück in den Arbeitsalltag ist oft mit physischen und psychischen Unwägbarkeiten verbunden. Hinzu können finanzielle Einbußen kommen, etwa durch eine Erwerbsminderungsrente. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums hilft bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie beim Umgang mit den finanziellen Folgen.

Der Weg zurück in den Job nach einer Krebserkrankung ist vor allem für Frauen oft schwer. Laut Statistischem Bundesamt arbeiten 32,5 Prozent aller erwerbsfähigen Frauen in Arbeitsverhältnissen mit geringerer sozialer Absicherung, zum Beispiel im Rahmen von Zeitarbeitsverträgen, zeitlich befristet, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Damit sind die Aussichten auf Rückkehr in das alte Arbeitsverhältnis nach einer Krebserkrankung schlecht. Kathrin Lubig, Mitglied in der Selbsthilfeorganisation für junge Betroffene „NetzwerkStatt Krebs“, erkrankte mit Anfang 30 an Brustkrebs. „Als ich mit der Diagnose konfrontiert wurde, war an eine Verlängerung meines befristeten Arbeitsverhältnisses natürlich nicht mehr zu denken.“ Je nach individueller Situation müssen Betroffene sogar eine ganz neue Tätigkeit finden.

„Die Rückkehr in meinen alten Job als Erzieherin in einer Krippe war mir nach der Erkrankung leider verwehrt“, erzählt Kathrin Lubig. „Aufgrund meiner Lymphknotenentnahme konnte ich die Kinder nicht mehr auf den Wickeltisch oder aus dem Kinderwagen heben. Damit stand ich finanziell zunächst einmal mit dem Rücken an der Wand. Eine sehr belastende Erfahrung, unter dem Druck etwas Neues zu finden.“ Besonders prekär ist diese Situation für alleinerziehende Mütter, deren finanzieller Spielraum meistens sowieso schon eng ist.

Ein weiteres Problem: Liegen den Krankenkassen Hinweise auf eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor, werden die Betroffenen aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser kann automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente übergehen. Dr. Sylvia Brathuhn, Bundesvorsitzende „Frauenselbsthilfe nach Krebs“, einer der größten Krebs-Selbsthilfeorganisationen Deutschlands, sagt dazu: „Wir beobachten, dass der Reha-Antrag von den Krankenkassen leider häufig viel zu früh eingefordert wird, so dass die Betroffenen weit davon entfernt sind, fit für den Wiedereinstieg in den Beruf zu sein. Viele Betroffene rutschen dann nach der Reha ungewollt in die Rente – mit entsprechenden finanziellen Einbußen, gerade für junge Frauen.“ Eine wichtige Hilfe in dieser Situation kann unabhängige und umfassende Beratung bieten. Zum einen, um  Ansprüche  geltend zu machen. Zum anderen aber auch, um sich über Angebote zur beruflichen Rehabilitation, Modelle für flexible Arbeitsbedingungen, Berufsberatungs- und Umschulungsmaßnahmen zu informieren.

Der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums stellt Informationen zu sozialrechtlichen Themen zur Verfügung und nennt Ansprechpartner. Der Dienst ist täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr unter Telefon (08 00) 4 20 30 40 und E-Mail krebsinformationsdienst@dkfz.de erreichbar, auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema Krebs.

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