Mietspiegel spart dem Kreis jetzt Kosten

Kreis Neunkirchen · Der Landkreis Neunkirchen muss bei der Unterbringung von Sozialhilfeempfängern den Spagat zwischen adäquater Wohnung und angemessenem Preis finden. Ein eigens für den Kreis erstellter „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ soll jetzt bei der Einschätzung helfen.

 Wenig Spielraum beim Wohnraum: Für Empfänger von Sozialleistungen werden die Wohnkosten jetzt anhand eines Mietspiegels festgelegt. Foto: om

Wenig Spielraum beim Wohnraum: Für Empfänger von Sozialleistungen werden die Wohnkosten jetzt anhand eines Mietspiegels festgelegt. Foto: om

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Was darf eine Unterkunft im Kreis Neunkirchen das Jobcenter oder das Sozialamt kosten? Das war die zentrale Frage beim Erstellen des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels, der dem Kreistag in dessen jüngster Sitzung vorgestellt worden war.

Die Hintergründe haben der Leiter des Kreissozialamtes, Udo Zägel, und die Pressesprecherin des Kreises, Nicole Cayrol, beim Besuch in der SZ-Redaktion erläutert. Menschen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe beziehen, bekommen die Kosten der Unterkunft erstattet. Für deren Höhe gab es im Saarland bislang eine Handlungsanweisung, deren Beträge unter denen der offiziellen Wohngeldtabelle des Bundes lagen.

Diese Handlungsempfehlung legte für einen Zwei-Personen-Haushalt beispielsweise einen Richtwert von 336 Euro für eine 45 bis 60 Quadratmeter große Wohnung fest. "Das Bundessozialgericht wollte die Wohnungskosten aber fundiert festgestellt haben", erklärt Zägel, "und forderte ein schlüssiges Konzept auf Basis eines Mietspiegels." Solange dieser nämlich nicht vorlag, mussten die Kostenträger Mieten akzeptieren, die bis zu zehn Prozent über dem Wert in der offiziellen Wohngeldtabelle lagen. Für die Beispielwohnung also bis zu 418 Euro (380 Euro Grundbetrag plus zehn Prozent) statt der 336 Euro aus der Handlungsempfehlung. Die Werte auf Basis des Mietspiegels liegen jetzt mehrheitlich unter dem vom Sozialgericht festgelegten Richtwert (siehe Infografik).

"Die Erstellung des Konzeptes hat fast ein Jahr gedauert", stellt Zägel fest. Grund dafür sei das aufwändige Verfahren gewesen. Mit der Umsetzung wurde die Unternehmensberatung Rödl&Partner beauftragt. Dabei wurden ortsübliche Mieten für "angemessene Wohnungen im einfachen Standard" verglichen. Im Kreis mussten aber auch Gebiete mit annähernd gleichen Lebensbedingungen und nahezu gleichem Preisniveau definiert werden. "Neunkirchen ist ein Raum für sich und bildet die Region B", so Zägel. Region A sind die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Schiffweiler und die Stadt Ottweiler. Spiesen-Elversberg "fällt aus dem Rahmen" und stellt alleine die Region C, da hier "Neunkirchen und St. Ingbert mit reinspielen", erläutert Zägel.

Das Ergebnis: Die Werte liegen für alle Wohneinheiten in allen Regionen über dem alten Satz der Handlungsanweisung. "Aber auch deutlich unter dem, was das Sozialgericht uns auferlegt hatte", ergänzt der Sozialamtsleiter. Eine Ausnahme gibt es. Für Ein-Personen-Wohnungen bis zu 45 Quadratmeter in Region C (Spiesen-Elversberg) weist der neue Spiegel 343,69 Euro aus (338,80 Euro wären hier zu zahlen gewesen). 385 Euro und vier Cent sind in derselben Region für den Zwei-Personen-Haushalt ausgewiesen. Das liegt zwar über den 336 Euro nach altem Satz, ist aber trotzdem deutlich weniger als 418 Euro , die laut Sozialgericht hätten genehmigt werden müssen.

Bei den Zahlen handele es sich um Richtwerte, wie Zägel betont. In jedem Einzelfall müsse weiterhin eine Abwägung stattfinden. Das neue Zahlenwerk ist ab sofort in Kraft und wird auf Neuzuweisungen angewendet. Das heißt, dass der Landkreis zukünftig mit geringeren Ausgaben rechnen kann - rund 28 Millionen Euro verschlingen die Unterkunftszahlungen derzeit jährlich im Kreis . "Die Kosten für die Erstellung des Mietspiegels liegen aber unter den zu erwartenden Einsparungen", so Amtsleiter Zägel. Was der Mietspiegel gekostet hat, war als Vergabe Gegenstand einer nicht-öffentlichen Sitzung.

Die Erhebung hat auch ergeben, dass in den Regionen in allen Segmenten potenziell genügend Wohnraum zur Verfügung steht.

Die Daten werden ab sofort regelmäßig beim Landkreis aktualisiert. Nach zwei Jahren sei eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung vorgesehen, erklärt Udo Zägel. Nach vier Jahren müssen die Daten dann neu erhoben werden.

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