Meldung noch möglich: Stadtverwaltung lässt Hundebestand erfassen

Neunkirchen · Wie alle Städte und Gemeinden im Saarland erhebt auch die Kreisstadt Neunkirchen eine jährliche Hundesteuer . Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde vom Hundehalter bei der Steuerabteilung im Rathaus, Zimmer 321, Telefon (0 68 21) 20 23 21 angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 84 Euro für einen Hund. Bei mehreren Hunden beträgt die Steuer für den zweiten Hund 108 Euro und für jeden weiteren Hund 132 Euro.

Die Verwaltung geht nach den Erfahrungen in anderen Städten davon aus, dass etwa 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet wurden.

Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste aufgesucht. Die Firma wird durch Befragung den tatsächlichen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die Mitarbeiter tragen eine von der Stadt ausgestellte Legitimation bei sich. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen und auf Verlangen auch vorzuzeigen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Die Hundesteuersatzung sieht in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz empfindliche Straf- und Bußgeldvorschriften vor.

Um die Anwendung der Bußgeldvorschriften zu verhindern, werden die Hundehalter , die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, gebeten, dies unverzüglich zu tun.

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