Steigende Corona-Zahlen Landrat Meng erlässt neue Allgemeinverfügung für Kreis Neunkirchen

Landkreis Neunkirchen · Der Landkreis Neunkirchen hat aufgrund der neuen Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die darin enthaltenen Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelten ab diesem Samstag, 17. Oktober.

Landrat erlässt neue Allgemeinverfügung
Foto: dpa/Robert Michael

Das hat die Pressestelle des Landkreises mitgeteilt. „Aufgrund der aktuellen Lage und der ständig steigenden Infektionszahlen ist es wichtig, schärfere Maßnahmen zu ergreifen, um einen erneuten Lockdown zu verhindern. Wir haben es in der Hand, ob es uns gelingt“, appelliert Landrat Sören Meng. Die Neuerungen beruhen auf den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten. So sind ab sofort Privatveranstaltungen in geschlossenen, öffentlichen Räumen nur noch mit bis zu zehn Personen, in privaten Räumen nur mit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig. Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder abzugeben. Auch für Verkaufsstätten wie Tankstellen gilt während dieses Zeitraums ein Verkaufsverbot für Alkohol. Im öffentlichen Raum, überall dort, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen, wird das Tragen einer Maske verpflichtend: auf belebten Straßen, in Fußgängerzonen, auf Plätzen, Märkten, Veranstaltungen im öffentlichen Raum aller Art. Maskenpflicht herrscht auch wieder in Gaststätten, wenn man den Platz verlässt. Die übrigen Regelungen der Landesverordnung vom Donnerstag bleiben unberührt, wie es weiter heißt. Die ab Samstag gültige Allgemeinverfügung gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Landes-Rechtsverordnung. Nachzulesen ist sie auf der Homepage des Landkreises unter www.lknk.de.

Wie die Stadtpressestelle mitteilt, wird der Zutritt zum Rathaus Neunkirchen ab Montag, 19. Oktober, bis auf Weiteres nur eingeschränkt mit einem Termin möglich sein. Anliegen können telefonisch vorgebracht werden. In dringenden Fällen kann ein Termin vereinbart werden unter Telefon (0 68 21) 202-0. Bürger mit einem Termin werden dann am Rathausinnenhof abgeholt. Das Bürgeramt und das Standesamt sind über ihren eigenen Zugang erreichbar. Es gilt Maskenpflicht.

Währenddessen hat die Neunkircher Kulturgesellschaft, die für dieses Wochenende geplanten Auftritte von „die feisten“ und Ingo Appelt in der Neuen Gebläsehalle Neunkirchen abgesagt. Damit greift die Kulturgesellschaft die Empfehlungen des Bundes auf, bei entsprechender – im Landkreis Neunkirchen gegebener – Inzidenzzahl, die Veranstaltungen auf 100 Personen zu begrenzen. Der Auftritt von Ingo Appelt wird am Sonntag, 9. Mai, 2020 nachgeholt, teilt die Kulturgesellschaft mit. Der Nachholtermin für „die feisten“ steht noch nicht fest. Gekaufte Tickets, so heißt es, behalten ihre Gültigkeitkeit oder können zurückgegeben werden.

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