Landrätin unterstreicht Sparbemühungen

Kreis Neunkirchen · Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD ) ist mit den Bürgermeister-Reaktionen zum finanziellen Gebaren des Landkreises Neunkirchen nicht einverstanden. Neunkirchens Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD ) und Illingens Bürgermeister Armin König (CDU ) hatten den Argumenten der Landrätin widersprochen, nachdem diese in der SZ die finanzielle Zwangslage des Kreises beschrieben hatte (SZ vom 6. und 7. Februar)."Ich empfehle den Bürgermeistern Jürgen Fried und Armin König einen Kurs in kommunalem Haushaltsrecht zu belegen", entgegnet Hoffmann-Bethscheider den Vorwürfen der Rathauschefs.

Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht habe den Haushalt 2014 des Landkreises und den Kreisumlagesatz geprüft und ohne Beanstandungen genehmigt. Dabei seien insbesondere die abweisbaren Aufgaben - die zweitniedrigsten im Saarland - überprüft worden.

Der Landkreis habe im landesweiten Vergleich auch die zweitniedrigsten Personalausgaben bezogen auf die Einwohnerzahl. Die Verwaltung beabsichtige dennoch, eine Organisationsüberprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsfirma PWC durchführen zu lassen - wie den Bürgermeistern schon mehrfach mitgeteilt worden sei.

"Insoweit entspricht es nicht der Wahrheit, dass der Landkreis keine Sparbemühungen verfolgt. Leider zeigt es sich, dass die Einsparungen nicht ausreichen, um die steigenden Sozialkosten zu kompensieren", so die Landrätin. Statt den Verkauf des Umwelt- und Freizeitzentrums Finkenrech zu fordern, sollten sich die Bürgermeister über dieses "wirkliche Highlight der touristischen Naherholung" freuen, so Hoffmann-Bethscheider weiter. Das Umwelt- und Freizeitzentrum Finkenrech sei gerade Teil des grenzüberschreitenden Großprojektes "Gärten ohne Grenzen" geworden. Außerdem erziele der Landkreis mit der Verpachtung des Hotels Einnahmen.

Zustimmung bekommen die Bürgermeister von der Landrätin im Punkt Finanzausstattung der Kommunen: "Ich bin auch der Meinung, dass die Kommunen im Land unterfinanziert sind." Um etwas zu ändern, müssten sich die Verwaltungschefs aber an den Landesgesetzgeber wenden.

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