Grubenflutung Landkreis wendet sich an Oberbergamt

Kreis Neunkirchen · Der Landkreis Neunkirchen hat seine Bedenken zur Grubenflutung schriftlich beim Oberbergamt vorgelegt. In dem Schreiben erläutert die Kreisverwaltung mögliche Risiken in Bereichen, für die der Landkreis gesetzlich zuständig ist. Das teilt der Kreis jetzt mit.

Als Träger des Gesundheitsamtes ist der Kreis im Rahmen des Gesundheitsschutzes unter anderem auch für die Überprüfung des Trinkwassers und mögliche Vorkehrungen gegen Verunreinigungen zuständig. Ebenso äußert der Landkreis als Schulträger und Eigentümer von Schulen und Sporthallen Bedenken. Schon zu Zeiten des Bergbaus sind an kreiseigenen Immobilien erhebliche Schäden entstanden. In einigen Fällen war die Nutzung von Schulräumen und Sporthallen nur noch eingeschränkt möglich oder gar ausgeschlossen. Welche Auswirkungen ein Grubenwasseranstieg haben wird und dass Erderschütterungen „höchstwahrscheinlich“ nicht auftreten, sind für den Landkreis keine verlässliche Grundlage.

„Die Risiken eines Grubenwasseranstiegs sind nicht mit der notwendigen Sicherheit einschätzbar.  Daher haben wir als Träger des Gesundheitsamtes und Immobilieneigentümer unsere Bedenken formuliert“, so Landrat Sören Meng.

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