es läuft Notbetreuung im Landkreis läuft

Kreis Neunkirchen · Eltern, die beruflich in der Daseinsfürsorge tätig sind – ob bei Polizei, im Strafvollzug, im medizinischen Sektor oder in der Lebensmittelproduktion, im Handel oder zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur – steht derzeit eine Notbetreuung ihrer minderjährigen Kinder zu.

Laut dem Ministerium für Bildung und Kultur sollen diese, maximal zwölf Jahre alten Kinder, grundsätzlich am Standort ihrer jeweils zuständigen Kita oder Schule betreut werden. Wie Jasmin Alt, Amt für Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Neunkirchen, mitteilt, konnte man bisher allen Notbetreuungsanträgen aus dem geschilderten Personenkreis stattgeben. Zahlen dürften allerdings nicht veröffentlicht werden. Probleme bei den Kapazitäten gebe es keine. „Es hat sich auch noch niemand beschwert, dass er keinen Anspruch auf einen Platz hat“, informiert Alt. Bisher „funktioniert es gut“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort