Informationen für Arbeitnehmer zur Elternzeitregelung

Neunkirchen · . Wer sich nach der Geburt ausschließlich um sein Kind kümmern will, hat darauf einen Rechtsanspruch. Bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes können Eltern dieses Recht in Anspruch nehmen. "Mit Elternurlaub, wie es oft heißt, hat das nichts zu tun.

Es ist Familienarbeit", stellt Gewerkschaftssekretär Simon Geib klar. Das Arbeitsverhältnis desjenigen, der sich um sein Kind kümmern will, besteht dabei weiter. Wie es sich dabei mit Urlaubs- und Rentenanspruch sowie Krankenversicherung verhält, darüber informiert die IG Metall-Geschäftsstelle Neunkirchen in ihrer Reihe "IG Metall vor Ort". Als Referentin steht dabei Monika Schmidt von der Arbeitskammer Interessenten Rede und Antwort.

Der Vortrag findet statt am Samstag, 27. Februar, um 10 Uhr im Sitzungszimmer der IG Metall Geschäftsstelle Neunkirchen , Bürgermeister-Ludwig-Straße 8.

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