Ab sofort Bis zehn Personen dürfen an Trauung teilnehmen

Ab sofort dürfen bis zehn Personen plus Standesbeamte an einer Trauung teilnehmen.

In Neunkirchen dürfen bis zehn Personen an Trauung teilnehmen
Foto: dpa/Jörg Carstensen

Neunkirchen (red) Ab sofort können bei Trauungen in der Kreisstadt Neunkirchen wieder Trauzeugen, die jeweiligen Eltern des Brautpaares und Geschwister als Gäste teilnehmen. Das hat die Stadtpressestelle mitgeteilt. Die Teilnehmerzahl im Trausaal bleibt maximal aber auf zehn anwesende Personen (exklusive des Standesbeamten) beschränkt.

Auch gelten weiterhin die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsgebote. Gäste sollten Masken tragen. Wer sich trauen lassen möchte und weitere Informationen braucht, kann sich mit dem Standesamt Neunkirchen, Telefon (06821) 202-165, in Verbindung setzen.

Die Landesregierung hat in Abhängigkeit der Möglichkeit der Umsetzung aller gebotenen Schutzmaßnahmen des an den jeweiligen Trauort angepassten Hygienekonzepts (Abstand halten "Masken", Desinfektion, usw.) mitgeteilt, dass auch bei nach wie vor geltendem Grundsatz der Kontaktreduzierung in angemessenem Umfang weitere Personen bei der Trauung zugelassen werden können. Bei der Entscheidung über die Teilnahme von Dritten ist insbesondere die herausgehobene besondere Stellung der Familie ebenso zu berücksichtigen.

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