Herrenlos, aber nicht hoffnunglos

Kreis Neunkirchen · Was tut der Finder mit einem herrenlosen Tier? Im Kreis Neunkirchen gibt es einige Möglichkeiten, Hunde oder Katzen ordentlich unterzubringen, bis der Besitzer sich meldet oder ausfindig gemacht ist.

 Sabine Brill kümmert sich in Eppelborn um Fundtiere. Foto:rp

Sabine Brill kümmert sich in Eppelborn um Fundtiere. Foto:rp

. Der Fall des alten Yorkshire-Terriers, der bei Fischbach-Camphausen - ausgesetzt in einer Katzenbox - in der vergangenen Woche tot aufgefunden worden ist (die SZ berichtete), konnte von der Polizei gelöst werden. Die Halterin wurde ausfindig gemacht (siehe auch in dieser Ausgabe). Großen Anteil an diesem Ermittlungserfolg hatte die Eppelborner Tierfreundin Sabine Brill, die den Identifikationschip-Chip, den der tote Hund unter der Haut trug, ausgelesen hatte und so die Polizei auf die richtige Fährte setzte. Sabine Brill betreibt in Eppelborn mit ihrer Eppelborner Heimtier-Hilfe (www.ehth.de ) die offizielle Auffangstation für Fundtiere und gehört damit zu dem Netzwerk in unserer Region, das Tiere in Not vor dem Schicksal des Yorkies bewahren kann.

Wer sich von seinem Heimtier trennen will oder muss, findet einen ersten Ansprechpartner beispielsweise im Tierschutzschutzverein Neunkirchen und Umgebung mit seinem Tierheim Linxbachhof (Telefon 06851/90 75 88; www.tierheim-linxbachhof.de ) oder beim Tierschutzverein Ottweiler (Raimund Rein, Telefon 06824/55 68). Es gibt keinerlei Grund, ein hilfloses Lebewesen, einfach draußen sich selbst zu überlassen, da sind sich die Tierschützer einig.

Wenn dann aber doch der Fall eingetreten ist, dass ein "Notfell" herumirrt, steht, wer helfen will, nicht ganz alleine da. Als Ansprechpartner stehen unter anderem die Ordnungsämter , Bürger- oder Fundbüros der Kommunen zur Verfügung, die teilweise - beispielsweise in Neunkirchen - die Findeltiere sogar abholen lassen können. Fallweise werden die Vierbeiner dann noch in den Bauhöfen "geparkt", um dann, wenn sich kein Besitzer meldet, ins Tierheim gebracht zu werden.

Eine gute Adresse sind auch immer die örtlichen Tierärzte, die oft auch am Wochenende zu erreichen sind. Sie verfügen durchweg auch über Chip-Lesegeräte und einen kurzen Draht zu dem Tier-Registrierungs-Service "Tasso", über den der Halter minuten-schnell ermittelt werden kann. Bei Tasso laufen die Gefunden-Vermisst-Meldungen zusammen, es gibt einen 24-Stunden-Notruf (Tel. 06190/93 73 00). Ein "soziales Netzwerk" für Fellnasen ist beispielsweise auch www.zergportal.de . Und dann ist da auch noch die Polizei als vielfach bewährter Helfer. In Neunkirchen ist die Inspektion zu erreichen unter Telefon (06821) 20 30; in Illingen unter Tel. (06825) 92 40.

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HintergrundFundtiere sind entlaufene, ausgesetzte, verirrte beziehungsweise verloren gegangene Tiere, deren Besitzer durchweg unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Finder ist verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen. Neben der Anzeigepflicht für den Finder, hat die zuständige Fundbehörde die Pflicht, für eine artgerechte Unterbringung dieser Tiere zu sorgen. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro rechnen.sl

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