Grundbesitzabgaben Steuerbescheide flattern in Neunkircher Haushalte

Neunkirchen · Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2020. Dazu gehören Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie der Landwirtschaftskammerbeitrag. Die Abfallgebührenbescheide werden den Hauseigentümern vom Entsorgungsverband Saar (EVS) zugestellt.

Die Bescheide für Gewerbesteuer und Hundesteuer wurden bereits versandt. Das schreibt die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Die erste Fälligkeit der Steuern und Grundbesitzabgaben ist am 15. Februar.

Zusammen mit den Bescheiden der Grundbesitzabgaben wird die Anlieferberechtigung 2020 (grün) für den Grünschnittsammelplatz der Kreisstadt Neunkirchen übersandt. Mit dieser Berechtigung können kompostierfähige Massen, die von Neunkircher Grundstücken stammen, gemäß der Gebührensatzung auf dem Sammelplatz in der Unteren Bliesstraße angeliefert werden. Gewerbetreibende benötigen für die Anlieferung eine Einzelberechtigung, die bei der Abteilung für Steuern im Rathaus ausgestellt wird (Tel. (0 68 21) 202-318, -319, -320). Hundehalter, die ihrer Meldepflicht zur Hundesteuer bisher nicht nachgekommen sind, werden gebeten, ihre Hunde anzumelden: Telefon (0 68 21) 20 23 21.

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der Pfarrei Heilige Familie Blieskastel vom 23. März 2017 und gesetzlicher Grundlagen (Kirchensteuergesetz Saarland und Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer) ist die Kreisstadt Neunkirchen verpflichtet, für die Kirche erstmals ab dem 1. Januar 2020 Kirchensteuer vom Grundbesitz festzusetzen, so das Rathaus. Dies gelte allerdings nur für den Ortsteil Eschweilerhof, der organisatorisch zur Kirchengemeinde „Heilige Familie Blieskastel“ gehört. Betroffen sind ausschließlich alle katholischen Einwohner, die ihren Wohnsitz und den Grundbesitz innerhalb dieser Kirchengemeinde haben. Die Steuer beträgt zehn Prozent des Grundsteuermessbetrages. Der Bescheid kommt gesondert.

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