Friedhöfe Gräber werden eingeebnet

Neunkirchen · Fristverlängerungen sind auf Antrag bei der Stadt Neunkirchen manchmal möglich.

 Bis zum 30. Juni müssen die Gräber frei geräumt sein.

Bis zum 30. Juni müssen die Gräber frei geräumt sein.

Foto: dpa/Arne Dedert

(red) Die Friedhofsabteilung der Kreisstadt Neunkirchen teilt mit, dass auf den Friedhöfen Zentralfriedhof Furpach, Wellesweiler, Frankenfeldstraße, Kohlhof, Ludwigsthal, Wiebelskirchen, Hangard, Münchwies alle Reihengräber und Urnenreihengräber, die vor dem 31. Dezember 1995 und alle Kinderreihengräber, die vor dem 31. Dezember 2005 belegt wurden, für eine weitere Belegung geschlossen und zur Abräumung und Einebnung aufgerufen wurden. Die Ruhefrist von Kinderreihengräbern kann auf Antrag um zehn Jahre verlängert werden. Ebenso werden alle Familien- und Urnenfamiliengrabstätten, bei denen die 25-jährige Ruhefristen und Nutzungsrechte abgelaufen sind, zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Die Frist für die Abräumung der Gräber durch die Verfügungsberechtigten beträgt sechs Monate und läuft am 30. Juni dieses Jahres ab. Grabmale und Einfassungen, die während dieser Frist nicht abgeräumt werden, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Kreisstadt Neunkirchen über.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts beziehungsweise die Einebnung der Grabstätte muss beim Bauamt, Abteilung für Friedhofsverwaltung, Tel. (0 68 21) 20 26 02, beantragt werden.

Auf dem Hauptfriedhof Scheib in Neunkirchen sind die Familien- und Urnenfamiliengrabstätten, bei denen die 25-jährige Ruhefristen und Nutzungsrechte nun abgelaufen sind, zur Abräumung und Einebnung aufgerufen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Historische Grabstätten bleiben von diesem Aufruf unberührt.

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