Gold, Silber und Bronze für umsichtiges Fahren

Neunkirchen. Die Kreisverkehrswacht Neunkirchen beabsichtigt auch dieses Jahr anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung, die am 20. März stattfindet, wieder eine Ehrung bewährter Kraftfahrer durchzuführen

Neunkirchen. Die Kreisverkehrswacht Neunkirchen beabsichtigt auch dieses Jahr anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung, die am 20. März stattfindet, wieder eine Ehrung bewährter Kraftfahrer durchzuführen. Ziel der Aktion ist es, wie es jetzt in einer Pressemitteilung der Kreisverkehrswacht heißt, im Interesse der Verkehrssicherheit bewährte Kraftfahrer als Vorbild, insbesondere für die "junge Fahrergeneration", herauszustellen.Zielgruppe der Aktion sind Kraftfahrer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit. Die von der Deutschen Verkehrswacht schon 1952 gestiftete Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer gibt es heute in den Stufen Bronze für zehn Jahre Fahrzeit, Silber für 20 Jahre Fahrzeit, Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit, Gold für 30 Jahre Fahrzeit, Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit und Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer hat eine Doppelnatur. Einerseits diene sie, so heißt es weiter, der Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr in der Vergangenheit - dem Auszeichnungszeitraum, gleichzeitig nehme sie die Ausgezeichneten aber auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung verpflichte sich der Kraftfahrer, "auch zukünftig durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild zu sein".

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister geführt hat (ab 40 Euro), noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein. Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Der Antrag ist formlos schriftlich (Postkarte genügt) an die Kreisverkehrswacht Neunkirchen Saar, Gabelsbergerstraße 12, 66538 Neunkirchen, oder per E-Mail an: Kreisverkehrswacht-NK@gmx.de zu richten.

Die Antragsteller erhalten umgehend die erforderlichen Informationen per Post.

Anmeldeschluss ist Montag, 28. Februar. Bei der Ehrung werden eine Urkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und ein Berechtigungsschein ausgehändigt; letzterer berechtigt zum Bezug von entsprechenden Fahrzeugplaketten (Metall). Die Ehrung erfolgt in festlichem Rahmen mit Musikbeitrag und kleinem Imbiss.

Der Unkostenbeitrag beträgt pro Person 25,30 Euro. Die Ehrung findet im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Kreisverkehrswacht, am Dienstag, 20. März, 18.30 Uhr, im Karchersaal, Hofgut Furpach, statt. red

KVW-NK.de

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