Gericht prüft Mietspiegel für Sozialwohnungen

Saarbrücken/Neunkirchen · Die Jobcenter übernehmen Miet- und Heizkosten von Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfängern nur, wenn sie angemessen sind. Doch was heißt angemessen? Um das festzulegen, haben mehrere saarländische Landkreise Mietspiegel erstellen lassen. Für einige Leistungsempfänger brachte das Kürzungen mit sich, gegen die sie nun klagen.

Hat ein Landkreis kein "schlüssiges Konzept" für einen Mietspiegel , muss er sich an den Höchstgrenzen im Wohngeldgesetz orientieren. Das entschied das Bundessozialgericht 2012. Für eine dreiköpfige Familie wären das 496 Euro. Der Landkreis Neunkirchen ließ deshalb einen Mietspiegel von einer Nürnberger Unternehmensberatung erstellen. Dieser sah nur noch 444 Euro für eine dreiköpfige Familie vor. Dagegen klagten zwei Leistungsempfänger. Deshalb prüft das saarländische Sozialgericht nun, ob der Mietspiegel des Landkreises schlüssig ist. Ab April kommt auch Saarbrücken auf den Prüfstand.

So wurden bei der Erstellung des Mietspiegels beispielsweise Regionen gebildet. Im Landkreis Neunkirchen bildet die Gemeinde Spiesen-Elversberg eine eigene Region. Hätte man sie der Kreisstadt zugeschlagen, hätte sich dort die anzuerkennende Miete für alle erhöht. Warum die Gemeinde Eppelborn keine eigene Region bildet, möchte das Gericht nun näher erläutert haben.

Weiterer Streitpunkt: Die Daten wurden im vergangenen Jahr erhoben. Inzwischen gab es aber durch den stetig wachsenden Flüchtlingsstrom einen regelrechten "Run" auf preisgünstige Wohnungen, stellt der Anwalt eines Klägers fest. Das müsse im Mietspiegel berücksichtigt werden, denn es genüge nicht, dass es billige Wohnungen gibt, sie müssten auch verfügbar sein.

Auch anhand welcher Daten der Mietspiegel gefertigt wurde, ist unklar. Zehn Prozent des Wohnungsbestandes sollten in die Bewertung einfließen. Ein Teil stammt aus Mieterbefragungen, ein Teil aus Akten der Behörde. Doch nach welchem System wurden hier die Kugeln aus der Lostrommel gezogen?

Auch um die Heizkosten , die die Jobcenter übernehmen, wird gestritten. Da scheint in der Vergangenheit vieles über einen Kamm geschoren worden zu sein. Jetzt müssen jedoch viel mehr Parameter berücksichtigt werden: zum Beispiel, ob Fenster einfach oder mehrfach verglast sind, ob der Mieter in einem Eck- oder Reihenhaus wohnt, und so weiter. Solange die Behörde dies nicht genau ermittelt habe, dürfe sie die Heizkosten nicht kürzen, so der Richter. Das sei "Sisyphosarbeit für die Sachbearbeiter", räumt er ein. Der Prozess wird fortgesetzt, wenn der Landkreis dazu Stellung genommen hat. Es wurde eine Frist von einem Monat vorgegeben.

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